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Tierhaltung: Kennzeichnung im Handel bietet kaum Orientierung

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Tierhaltung: Kennzeichnung im Handel bietet kaum Orientierung

Eine artgerechte Tierhaltung ist vielen Verbrauchern ein großes Anliegen. Doch wer Fleisch mit besseren Tierhaltungsstandards kaufen will, muss im Handel meist aufwändig suchen. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Stichprobe der Verbraucherzentralen. Überprüft wurden die Werbeaussagen der Hersteller und Händler zur Tierhaltung von Schwein, Rind und Geflügel in 17 Handelsketten, darunter Aldi, Lidl, Edeka und Rewe.  

Viele Werbeaussagen, wenig Informationen

Der Marktcheck zeigt: Nicht alle Aussagen und Botschaften, die nach  besserer Tierhaltung klingen, bieten nachvollziehbar besseren Tierschutz. So sind Begriffe wie „artgerecht“ „tiergerecht“ oder „mehr Platz“ rechtlich nicht definiert – sie sagen daher wenig aus. In allen Supermärkten und Discountern fanden sich Produkte mit beschönigenden Botschaften. In vielen Fällen fehlten konkrete Informationen zu den ausgelobten Haltungsformen, beispielsweise zur „Weidehaltung“. Teilweise versprachen Abbildungen eine Freilandidylle, obwohl die angegebene Haltungsform lediglich den Mindeststandards der Stallhaltung entsprach. 

Etwas transparenter sind die Informationen bei Geflügelfleisch. Die EU-Vermarktungsnormen für Geflügel definieren eindeutig Begriffe wie „Extensive Bodenhaltung“, „Freilandhaltung“, „Bäuerliche Freilandhaltung“ und "Bäuerliche Freilandhaltung – Unbegrenzter Auslauf". Sie schreiben genau vor, wie viel Platz die Tiere haben, wie groß ihr Auslauf ist und wie sie gefüttert werden und bieten damit eine gute Orientierung. Für konventionelles Schweine- oder Rindfleisch hingegen gibt es solche Vorgaben nicht. Hier sind wohlklingende Auslobungen der Hersteller daher reine Werbeaussagen, wenn konkrete Hinweise auf der Verpackung fehlen, was genau dahinter steckt. .

Gesetzliches Tierwohlsiegel gefordert

Die Verbraucherzentralen forderten den Handel auf, nach dem gesetzlichen Mindeststandard produziertes Fleisch nicht mit irreführenden Begriffen zu bewerben. Werbung mit besseren Haltungsbedingungen wie „Weidehaltung“, „mehr Platz“ oder „kleinere Tiergruppe“ muss  für Verbraucher nachvollziehbar sein. Ein wichtiger Schritt wäre eine verpflichtende mehrstufige staatliche Tierwohlkennzeichnung. Die Kriterien für diese Tierwohlkennzeichnung sollten dann deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen.

Quelle: „Tierhaltung – Verwirrspiel im Supermarkt muss aufhören“, Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hessen vom 15.01.2019

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Jürgen Schmidl
01.09.2022 - 19:47

Seit Jahren richte ich mich nur noch nach der Haltungsform 1-4. Und kaufe halt nur noch min. 4, was ja bei den wenigsten Milchprodukten wie Käsevarianten der Fall oder auch nur angegeben ist. Frischfleisch, Obst, Eier u. ä. nur noch beim Metzger oder Frischmarkthandel, dem ich vertraue. (Auch wenn's nur Hoffnung ist.) Und ansonst überwiegend nach Öko- oder Bio-Label. (Wenn es finanzierbar ist...) Und: von etlichen Bio-/Öko-Produkten war ich qualitäts-/geschmacksmäßig schon oft enttäuscht... Und wie und warum kann z. B. ein Gemüse oder anderes Produkt aus Südamerika und Asien noch ÖKO sein ???

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