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Urteil: “Detox deine Seele“ ist als Werbung für Tee unzulässig

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Urteil: “Detox deine Seele“ ist als Werbung für Tee unzulässig

Wie verstehen Verbraucher die Begriff „Detox deine Seele“ auf einem Tee? Diese Frage hatte das Landgericht Hamburg zu klären. Der Anbieter, die Yogi Tea GmbH, vertreibt einen seiner Kräuter- und Gewürztees unter genau diesem Namen. Ein Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs sah ihn als nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angabe an und reichte Klage ein.

In der Vergangenheit hatten sich bereits mehrere Gerichte mit dem Begriff „Detox“ befasst und unterschiedlich beurteilt. Zuletzt stellte der Bundesgerichtshof klar: Der Begriff „Detox“ auf Kräuterteemischungen ist eine gesundheitsbezogene Angabe, die zugelassen sein muss.

Entsprechend urteilte das Landgericht Hamburg im Fall „Detox deine Seele“.

„Detox“ gleich Entgiftung

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Durchschnittsverbraucher den Begriff „Detox“ im Sinne von Entgiftung verstünden. Die Bezeichnung stelle somit eine gesundheitsbezogene Aussage im Sinne der Health-Claims-Verordnung dar. Da es keine Zulassung für die gesundheitsbezogene Angabe „Detox“ gebe, liege hier ein Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung vor.

Der Hersteller argumentierte, die Worte seien als Aufforderung zu verstehen, zur Ruhe zu kommen und seine Seele zu pflegen. Dieser Argumentation folgte das Gericht allerdings nicht.    

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist das Urteil nachvollziehbar und konsequent: Zur Gesundheit gehören nicht positive Wirkungen auf Körperfunktionen, sondern auch die seelische Gesundheit. Die Health-Claims-Verordnung spricht von „psychischen Funktionen oder Verhaltensfunktion“.

Quelle: Urteil des LG Hamburg – 411 HK O 117/17 vom 27.02.2018

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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