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Zu viele Vitamine: BfR empfiehlt Höchstmengen und Warnhinweise auf Nahrungsergänzungsmitteln

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Zu viele Vitamine: BfR empfiehlt Höchstmengen und Warnhinweise auf Nahrungsergänzungsmitteln

Nahrungsergänzungsmittel sind bei deutschen Verbrauchern beliebt. Viele wollen mit zusätzlichen Vitaminen und Mineralstoffen etwas für ihre Gesundheit tun. Doch viel hilft nicht immer viel und Überversorgungen bergen das Risiko unerwünschter Nebeneffekte. Gesetzlich vorgeschriebene Höchstmengen für die zugesetzten Stoffe gibt es jedoch nicht.

Daher hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) seine Empfehlungen für Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln aktualisiert. Produkte, die die Empfehlungen einhalten und entsprechend den Herstelleranweisungen eingenommen werden, sollen für Menschen ab 15 Jahren gesundheitlich unproblematisch sein.

Zusätzlich empfiehlt das BfR verpflichtende Angaben auf der Verpackung für einzelne Vitamine und Mineralstoffe:

  • Vitamin A: Vitamin A sollte in der Schwangerschaft nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden.
  • Vitamin K: Personen, die gerinnungshemmende Arzneimittel (vom Cumarin-Typ) einnehmen, sollten vor dem Verzehr von Vitamin-K-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln ihren Arzt befragen.
  • Nahrungsergänzungsmittel mit einer Tagesdosis über 16 Milligramm Nicotinamid: Das Produkt ist für Schwangere nicht geeignet.
  • Nahrungsergänzungsmittel mit einer Tagesdosis über 250 Milligramm Calcium: Auf die Einnahme weiterer calciumhaltiger Nahrungsergänzungsmittel sollte verzichtet werden.
  • Eisen: Männer, postmenopausale Frauen und Schwangere sollten Eisen nur nach Rücksprache mit ihrem Arzt nehmen.
  • Nahrungsergänzungsmittel mit einer Tagesdosis über 3,5 Milligramm Zink: Auf die Einnahme weiterer zinkhaltiger Nahrungsergänzungsmittel sollte verzichtet werden.
  • Kupfer: Für Kinder und Jugendliche nicht geeignet.
  • Bor: Für Kinder und Jugendliche nicht geeignet.

Bei den Höchstmengenempfehlungen und dazugehörigen Hinweisvorschlägen handelt es sich nicht um gesetzliche Vorschriften, jedoch um wissenschaftliche Standards. Diese können als Grundlage für zukünftige gesetzliche Regelungen dienen. Es sollte im Interesse der Hersteller sein, sich nach den Empfehlungen zu richten, um sichere Produkte anzubieten. Die Verbraucherzentralen werden verfolgen, inwieweit Hersteller die Vorgaben umsetzen.

Außerdem fordern die Verbraucherzentralen weiterhin rechtlich verbindliche Regelungen zu Höchstmengen für Stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, wie es die EU-Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie vorsieht. Diese lassen jedoch bereits seit 2002 auf sich warten.

Sie haben Fragen oder Problem zu und mit Nahrungsergänzungsmitteln? Schauen Sie auch auf unser spezielles Portal „Klartext Nahrungsergänzung“ der Verbraucherzentralen (Link siehe Randspalte). https://projekte.meine-verbraucherzentrale.de/DE-VZ/klartext-nahrungsergaenzung

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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