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Identitätskennzeichen

Das Identitätskennzeichen ist eine Pflichtkennzeichnung auf tierischen Lebensmitteln, also auf Produkten aus Fleisch, Milch, Ei und Fisch. Es stellt keine Verbraucherinformation dar, sondern dient der Lebensmittelüberwachung. Anhand des Zeichens lassen sich Produkte bis zum Hersteller zurückverfolgen.

Das Identitätskennzeichen besteht aus

  • einem Länderkürzel, z.B. "DE" für Deutschland,
  • einer Betriebsnummer, die sich aus einer Abkürzung des Bundeslandes, zum Beispiel "BY" für Bayern, und einer Nummer zusammensetzt, die den Betrieb identifiziert, sowie
  • der Angabe „EG“, wenn es sich um einen Betrieb der Europäischen Gemeinschaft handelt.

Im Identitätskennzeichen steht der Betrieb, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Die Herkunft der Rohstoffe ist daraus nicht abzuleiten.

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