Lexikon

Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV)

Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz koordiniert den Vollzug der Rechtsvorschriften für die Themenfelder

  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit,
  • Tiergesundheit,
  • Tierseuchen,
  • Tierschutz,
  • Berufsrecht sowie,
  • wirtschaftlicher Verbraucherschutz und
  • Ernährung.

Sie berät die Verbraucherschutz- und die Agrarministerkonferenz in Verbraucherschutzfragen.

Die LAV setzt sich aus den Leitern der für den Verbraucherschutz zuständigen Abteilungen in den Fachressorts der Länder zusammen. Darüber hinaus gibt es bei den Sitzungen Gäste aus verschiedenen Organisationen, Fachverbänden und wissenschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Sitzungen der LAV finden in der Regel zweimal jährlich statt. Die Länder beziehen die Beschlüsse bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben wie der Lebensmittelüberwachung mit ein.

Die LAV ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Länder in der Sitzung vertreten ist. Die Verbraucherseite ist bei der Beschlussfindung nicht beteiligt.