Lexikon

Primäre Zutat

Als „primäre Zutat“ bezeichnet die EU-Lebensmittelinformationsverordnung die Zutat oder die Zutaten, die entweder

  • über 50 Prozent des Lebensmittels ausmachen oder
  • die Verbraucher üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels verbinden und für die in den meisten Fällen eine mengenmäßige Angabe vorgeschrieben ist.

Die primäre Zutat kann somit auch aus mehreren Zutaten bestehen, zum Beispiel eine Obstmischung.

Außerdem kann sie weniger als 50 Prozent des Lebensmittels ausmachen, wenn sie für Verbraucher entscheidend für das Lebensmittel ist, wie die Erdbeeren in einem Erdbeerjoghurt.