Das ärgert beim Einkauf:

Amecke Orange

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Aufmachung vermittelt einen Fruchtsaft aus Orange, der enthaltene Kokosnusssaft ist leicht zu übersehen.
getaeuscht

Der Anbieter hebt auf der Schauseite durch Produktnamen und Abbildung die Orange prominent hervor. Der Hinweis auf Kokosnuss ist deutlich kleiner gedruckt und leicht zu übersehen. Es ist nachvollziehbar, wenn Verbraucher aufgrund der Aufmachung einen reinen Orangensaft erwarten. Der Hersteller sollte die Aufmachung der Zusammensetzung anpassen. Es sollte auf den ersten Blick deutlich werden, dass es sich nicht um reinen Orangensaft handelt, sondern dass Kokosnusssaft enthalten ist.

Auf der Packung steht 100% Frucht, Orange und zusätzlich "weniger fruchteigener Zucker". Aus dieser Informationen habe ich entnommen, dass es sich um die Verwendung von Orangen mit einem verringerten Zuckergehalt handelt. Dem Saft sind jedoch 31% Kokosnusssaft zugesetzt. Dies ist auf der Front zwar angegeben jedoch nur ganz unten auf der Packung in kleiner Schrift. Ist dies so zulässig? Müsste hier nicht eine Mischung aus Orangensaft und Kokosnusssaft auf der Front der Verpackung angegeben sein? Ich hab mich darüber geärgert, zumal der Saft geschmacklich wie verwässerter Orangensaft schmeckt.

Verbraucherin aus Vilsheim vom 09.03.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Der Fruchtsaft trägt auf der Schauseite den Namen „Orange“ sowie die Hinweise „100 % Frucht“ und „weniger fruchteigener Zucker“. Die großformatige Abbildung zeigt eine Orange. Unten auf der Schauseite sind kleiner gedruckt der Hinweis „von Natur aus weniger fruchteigener Zucker dank Kokosnusssaft“ zu sowie die Abbildung einer Kokosnuss zu sehen. Auf der Seite der Verpackung ist die Bezeichnung „Orangen-Kokosnusssaft aus Fruchtsaftkonzentraten“ zu lesen. Die Zutatenliste auf der Seite zeigt, dass das Getränk zu 69 Prozent aus Orangensaft und zu 31 Prozent aus Kokosnusssaft besteht.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Der Hinweis „weniger fruchteigener Zucker“ ist eine nährwertbezogene Angabe. Laut der Health-Claims-Verordnung darf sie nur aufgedruckt werden, wenn das Produkt 30 Prozent weniger Zucker als ein vergleichbares Produkt enthält und gleichzeitig der Brennwert nicht höher ist als bei dem Vergleichsprodukt. Die Angabe „von Natur aus“ darf vorangestellt werden, wenn das Lebensmittel die Voraussetzungen von Natur aus erfüllt.

Die Fruchtsaftverordnung regelt, dass bei einem Saft aus zwei Früchten beide Früchte in der Bezeichnung genannt werden müssen, und zwar in absteigender Reihenfolge ihres Mengenanteils. Kokosnusssaft gilt als Fruchtsaft.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname sowie die Abbildung heben ausschließlich die Orange besonders hervor. Durch die prominent aufgedruckten Hinweise „100 % Frucht“ und „“weniger fruchteigener Zucker“ kann der Eindruck entstehen, es handele sich um einen Saft, der ausschließlich aus Orange besteht und weniger Zucker enthält. Der Hinweis auf Kokosnusssaft sowie die Abbildung der Kokosnuss sind ganz unten deutlich kleiner gedruckt und können leicht übersehen werden. Die Bezeichnung, aus der hervorgeht, dass der Fruchtsaft aus Orange und Kokos besteht, befindet sich auf der Verpackungsseite. Aus unserer Sicht ist es nachvollziehbar, wenn Verbraucher aufgrund der Aufmachung auf den ersten Blick einen reinen Orangensaft erwarten. 

Fazit:

Der Hersteller sollte die Aufmachung der Zusammensetzung Es sollte auf den ersten Blick deutlich werden, dass es sich nicht um reinen Orangensaft handelt, sondern Kokosnusssaft enthalten ist.  

Stellungnahme der Amecke GmbH & Co. KG, Menden

Das Design zeichnet sich durch die Kombination von illustrierten und natürlichen Bestandteilen aus und setzt den Fokus auf die Frucht, deren Geschmack zu erwarten ist. Unten findet sich eine Illustration einer frischen grünen Kokosnuss neben der Textnennung. Die Größe ist so gewählt, dass sie keinen prägenden Geschmack vermuten lässt. Vielmehr soll sie unterstützend die Funktionsweise erklären.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de