Das ärgert beim Einkauf:

Angebot foodspring Protein Porridge Vanille auf foodspring.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Vanilleschoten abgebildet, aber zusätzlich „natürliches Aroma“ enthalten
getaeuscht

Auf foodspring.de bietet der Betreiber unter anderem „Protein Porridge Vanille“ an und weist über die Abbildung von Vanilleschoten und den Produktnamen auf den Geschmack natürlicher Vanille hin. Tatsächlich tauchen die Vanilleschoten nur in Form von gemahlenem Pulver in der Zutatenliste auf, dem die Geschmacksstoffe fast vollständig entzogen wurden. Neben natürlichem Bourbon Vanillearoma sorgt natürliches Aroma anstelle der abgebildeten Vanilleschoten für den Vanillegeschmack. Der Webseitenbetreiber sollte die Aufmachung der Schauseite so gestalten, dass Verbrauchern auf den ersten Blick klar wird, woher der Vanillegeschmack stammt.

Nachdem ich Ihren Artikel über Vanillearomen gelesen habe, habe ich mich sehr darüber geärgert, dass der Anbieter des „foodspring Protein Porridge Vanille“ scheinbar die Rezeptur geändert hat. Unter anderem sind jetzt neben dem natürlichen Bourbon Vanillearoma auch "natürliches Aroma" und "extrahiertes Vanillepulver" enthalten. Wobei scheinbar die Menge am natürlichen Aroma überwiegt. Ich fühle mich als Verbraucher getäuscht, dass der Anschein eines hochwertigen Produktes durch Abbildung von Vanilleschoten suggeriert wird. Es wird aber nur extrahierte Vanille eingesetzt, um die vanilletypischen "schwarzen Punkte" zu erhalten.
Verbraucherin aus Berlin vom 19.04.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der online abgebildeten Dose „Protein Porridge Vanille“ sind fünf Vanilleschoten abgebildet. Die Sorte ist als „Vanille“ bezeichnet. Die Zutatenliste führt unter anderem natürliches Aroma, natürliches Bourbon Vanillearoma und extrahiertes Vanillepulver (0,1 %) auf. Die Verbraucherin sieht sich getäuscht, da sie gemäß der Reihenfolge der Zutaten mehr natürliches Aroma als natürliches Bourbon Vanillearoma in dem Porridge vermutet hat und lediglich extrahiertes Vanillepulver enthalten ist.

Das ist geregelt:

nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

Zutaten, die weniger als zwei Prozent im Enderzeugnis ausmachen, können in anderer Reihenfolge nach den übrigen Zutaten aufgezählt werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Bewerbung von Vanille(schoten) in Wort und Bild auf dem Internetauftritt foodspring.de steht im Widerspruch zu den tatsächlichen Zutaten und kann Verbraucher täuschen.

Um natürliche Vanilleextrakte und -aromen zu gewinnen, werden die Vanilleschoten extrahiert. „Extrahierte Vanilleschoten“ und daraus hergestellte Pulver tragen daher nicht oder nur wenig zum Vanillearoma bei. Sie sorgen lediglich für die typischen schwarzen Pünktchen bei Vanilleprodukten, die Verbraucher leicht für ein Zeichen halten können, dass „echte Vanille“ enthalten ist. Wenn Vanille abgebildet und/oder genannt wird, sollte der Geschmack ausschließlich aus der Vanilleschote stammen.

Fazit

Die egg.de GmbH sollte auf der Verpackung keine Vanille bewerben, wenn im Lebensmittel Aromen enthalten sind, die zum Vanillegeschmack beitragen, aber nicht aus der Vanille stammen.

Stellungnahme der foodspring.de GmbH, Berlin

Zunächst weisen Sie zutreffend darauf hin, dass unser Produkt extrahierte Vanilleschote enthält. Sodann ist indes Ihre Annahme fehlgehend, dass die Menge an natürlichem Aroma der Menge an natürlichem Bourbon-Vanille-Aroma aufgrund der Position in der Zutatenliste überwiege. Hier übersieht Ihr Beschwerdeführer, dass die Anordnung der Zutaten in der Zutatenliste bei Zutaten, die weniger als 2 % des Enderzeugnisses ausmachen, nicht mehr in absteigender Reihenfolge, sondern in anderer Reihenfolge nach den übrigen Zutaten aufgezählt werden können gemäß Artikel 18 Abs. 4 LMIV i. V. m. Anhang VII, Teil A Nr. 6. Wir verwenden natürliches Bourbon-Vanille-Aroma, das aus der Bourbon-Vanille extrahiert wurde und weder mikrobiell noch synthetisch erzeugt wurde, mithin dient die Vanilleschote als Ausgangsstoff dieses Aromas selbst. Unser Produkt enthält folglich tatsächlich Bestandteile der Vanilleschote und natürliches Bourbon-Vanille-Aroma. Der Verbraucher wird folglich nicht über die Zusammensetzung des Produktes getäuscht. Die Kritik des Beschwerdeführers ist daher unbegründet.

Gleichwohl haben wir ein großes Interesse daran, den Verbraucher über die Zusammensetzung unserer Produkte optimal zu informieren. Wir beabsichtigen daher, schnellstmöglich die Rezeptur des Produktes dahingehend zu ändern, dass das verwendete „natürliche Aroma“ einen Butter-Geschmack erzeugt, um das Gesamtprodukt geschmacklich abzurunden. Das „natürliche Aroma“ wird nicht zum Vanille-Geschmack beitragen, dieser beruht allein auf der Zutat „natürliches Bourbon-Vanille Aroma“.

Ergebnis

Die egg.de GmbH teilt mit, dass Sie ab August 2017 das natürliche Aroma mit Geschmack Vanille durch natürliches Aroma mit Geschmack nach Butter ersetzen wollen. Der Geschmack des Porridge nach Vanille soll dann ausschließlich auf dem natürlichen Bourbon-Vanillearoma beruhen. Anhand der Zutatenliste können Verbraucher nach wie vor jedoch nicht erkennen, ob der Vanillegeschmack ausschließlich aus der Vanille stammt. Für eine transparente Kennzeichnung müsste der Hersteller die Geschmacksrichtung des Aromas angeben, zum Beispiel „natürliches Aroma mit Buttergeschmack“.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de