So haben Hersteller reagiert:

Online-Angebot für „Linsen du Puy“

Änderung: Amazon ergänzt den Hinweis „Derzeit nicht auf Lager“. Statt der speziellen grünen Linsen aus Puy in Frankreich lieferte Amazon „Linsen nach Art du Puy“.
Geändert

Amazon bietet auf seiner Plattform „Linsen du Puy“ an und bildet ein dazu passendes Produkt ab. Statt der angebotenen „Linsen aus Puy“, einer Region in Frankreich, liefert Amazon ein Produkt desselben Herstellers mit dem Namen „Linsen nach Art du Puy“. Dieser abgewandelte Name sowie die Angabe „Nicht EU-Landwirtschaft“ weisen darauf hin, dass es sich gerade nicht um die angebotenen „Linsen aus Puy“ handelt.
Der Händler sollte das Online-Angebot seinen Warenbeständen entsprechend kennzeichnen.

Angeboten wurden auf Amazon Linsen du Puy, geliefert wurden Linsen nach Art du Puy. Auf der Suche nach meinen Linsen bin ich wieder an diesen Anbieter geraten.
Verbraucher aus Lahntal vom 31.11.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Darum geht’s:

Der Händler Amazon bietet auf seiner Plattform „Linsen du Puy“ an. Dabei handelt es sich um grüne Linsen, die aus dem französischen „Le Puy“, einer Region im Departement Haute-Loire kommen. Auf der Verpackung des gelieferten Produktes steht der Name „Linsen nach Art du Puy“ und entspricht damit nicht der bestellten Ware.
Mehrere Kundenrezensionen auf amazon.de enthalten Hinweise auf die abweichende Kennzeichnung der gelieferten grünen Linsen.

Das ist geregelt:

Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und leicht verständlich sein. Dies gilt auch für Angebote im Fernabsatz.
Die Angabe „Lentille verte du Puy“ ist eine in der EU geschützte Ursprungsbezeichnung für grüne Linsen aus Frankreich. Diese müssen aus einem bestimmten geografischen Gebiet des Departements Haute-Loire stammen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher und Verbraucherinnen müssen sich darauf verlassen können, dass Online-Anbieter ihre Produkte eindeutig und zuverlässig kennzeichnen. Es handelt es sich hier um zwei unterschiedliche Produkte, denn die „Lentille verte du Puy“, übersetzt „Linsen du Puy“ ist eine geschützte Spezialität aus der französischen Region um „Puy“. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten stattdessen eine grüne Linse aus der „Nicht-EU“. Das ist nicht hinzunehmen.
Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale die Bezeichnung der Linsen auf der gelieferten Verpackung aufgefallen: „Linsen nach Art du Puy“ ist aus unserer Sicht eine unzulässige Anspielung auf die geschützte Puy-Linse.

Fazit:

Der Händler sollte das Online-Angebot seinen Warenbeständen entsprechend kennzeichnen.

Stellungnahme von Amazon EU SARL, München

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 18.11.2020 liegt bisher keine Stellungnahme vor.

Ergebnis

Das Angebot ist auf amazon.de „Derzeit nicht verfügbar“.