So haben Hersteller reagiert:

Angebot Honest Nutrition Vegan Protein, Beispiel Sorte Vanille auf alphafoods.de sowie amazon.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Hinweise auf Bio-Lebensmittel und gesundheitliche Wirkungen entfernt sowie widersprüchliche Kennzeichnung geändert
Geändert

Das Proteinpulver „Vegan Protein, Vanillegeschmack“ wird über alphafoods.de und amazon.de zum Kauf angeboten. Der Anbieter bewirbt das Produkt mit den Hinweisen „raw“, „Organische Shake Booster“ und in der Beschreibung auf amazon.de mit einer Wirkung auf den Darmtrakt. Eine Zutat ist jedoch getoastet, die Verpackung trägt kein EU-Öko-Siegel und für die Wirkung findet sich kein Nachweis. Der Anbieter sollte diese und weitere Angaben prüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Das Produkt wird als raw/roh beworben, es sind allerdings getoastete Amaranthsprossen enthalten, somit kann das Produkt schlecht roh sein.

In dem Angebot auf Amazon.de sind andere Angaben abgelichtet. Hier steht "Organische Shake-Booster". Da die Firma aus den USA kommt und dort organic = bio bedeutet, suggeriert dies für mich, dass das Produkt oder zumindest die Zutaten bio sind. Laut Zutatenliste sind sie dies jedoch teilweise nicht.
Verbraucher aus Bonn vom 02.08.2017

Auf der Produktvorderseite steht fett "Organic" (Bio) und mehr lässt sich bei Amazon nicht erkennen [Anmerkung der Redaktion: Der alte Firmenname „Organic Alpha“ war beim Produktkauf der Verbraucherzentrale bereits entfernt]. Erst beim Blick auf die Homepage bzw. wenn man die Dose dann mal in der Hand hält, sieht man, dass nur die Hälfte der Zutaten Bio ist. Weiterhin wird das Produkt als "raw" beworben, obwohl getoastete Amaranthsprossen enthalten sind.

Weiterhin sind auch manche Aussagen etwas fragwürdig, z. B.: "KEIN BLÄHBAUCH: Mit Proteinverwertungsenzym Bromelain, um den klassischen "Protein-Blähbauch" zu vermeiden."
Verbraucher aus Kerpen vom 17.07.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale zu den ursprünglichen Verbrauchermeldungen:

Darum geht’s:

Die Firma Organic Alpha LCC, Los Angeles/USA bietet auf ihrer Internetseite alphafoods.de und auf amazon.de verschiedene Sorten „Vegan Protein“, zum Beispiel dieSorte Vanillegeschmack, zum Kauf an. Auf der Schauseite der Verpackung bewirbt der Anbieter das Produkt mit dem Hinweis „raw“ (deutsch: roh) und auf einer Seite mit der Überschrift „Organische Shake Booster“. Darunter zählt er unter anderem getoastete Amaranthsprossen auf.

Beim Produktangebot auf amazon.de findet der Besucher eine Beschreibung des Produktes, die den Hinweis "Kein Blähbauch: Mit Proteinverwertungsenzym Bromelain, um den klassischen ‚Protein-Blähbauch‘ zu vermeiden." enthält.

Das ist geregelt:

Nach der EU-Öko-Verordnung müssen als biologisch oder ökologisch bezeichnete Lebensmittel im Einklang mit der Verordnung stehen. Das gilt für die Begriffe in allen Amtssprachen der EU, beispielsweise Englisch „organic“. Der ähnliche deutsche Begriff „organisch“ ist dagegen nicht geschützt.

Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach ist eine gesundheitsbezogene Angabe „jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel und der Gesundheit andererseits besteht.“ Zulässige gesundheitsbezogene Werbeaussagen für Lebensmittel (sogenannte “Health Claims”) sind in einer Liste aufgeführt. Andere gesundheitsbezogene Angaben, als die in der Liste genehmigten sind in der Regel verboten, außer die Beurteilung steht noch aus.

Laut der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel weder über die Zusammensetzung täuschen noch diesem Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen lassen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Vielen Verbrauchern sind die deutschen Bedeutungen der englischen Wörter raw = roh und organic = bio bekannt. Sie können daher ausschließlich rohe (nicht erhitzte) Zutaten und solche aus ökologischem Anbau erwarten. Daher ist es aus unserer Sicht verständlich, dass getoastete also erhitzte Amaranthsprossen als Zutat und ein fehlender Beleg für die Herkunft der Zutaten aus ökologischem Anbau irritieren. Der Verbraucherzentrale war darüber hinaus aufgefallen, dass die Werbung mit „Beste organische Zutaten“ auf dem Produkt den Eindruck eines Bio-Produktes verstärken kann.

Für das Enzym Bromelain ist kein Claim nach der HCVO zugelassen.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Angaben, die Verbraucher irritieren können, ändern und dafür sorgen, dass amazon bei der Produktbeschreibung den nicht zugelassenen Claim für Bromelain entfernt.

Stellungnahme der Organic Alpha LCC, Los Angeles/USA

Auf die Schreiben der Verbraucherzentrale vom 23.11.2017 liegt keine Antwort vor.

Ergebnis

Die Anbieter des Produktes haben das Wort „organisch“ bei den Hinweisen „Organische Shake Booster“ und „Beste Organische Zutaten“ entfernt. Statt „getoasteten Amaranthsprossen“ enthält das Produkt nun „Amaranthpulver“. Die vertauschten Einheiten Kilokalorien und Kilojoule sind auf der korrigierten Produktabbildung auf amazon nun richtig. Auch der Hinweis zu Bromelain wurde auf amazon.de entfernt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de