Das ärgert beim Einkauf:

Online-Angebot Isaac Proteinpulver

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Insektenprotein angepriesen, doch die Hauptzutat ist Erbsenproteinisolat.
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Die Homepage sowie die Verpackung des Pulvers vermitteln den Eindruck, dass der Hauptbestandteil des Produkts Insektenprotein ist. Dass die Hauptzutat tatsächlich Erbsenproteinisolat ist, lässt sich erst in der Zutatenliste erkennen, die auf den ersten Blick nicht zu sehen ist.

Der Anbieter sollte deutlicher über die Hauptzutat informieren und die Mengenanteile aller Proteine angeben.

Die „Isaac Nutrition GmbH“ wirbt bei Ihrem Produkt mit „Insektenprotein“, dabei sind gerade einmal 15% der Proteine aus Insekten gewonnen und der Rest sind pflanzliche Proteine. Ist dies zulässig?
Verbraucher aus Frankfurt am Main vom 07.07.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Homepage sowie die Verpackung des Pulvers vermitteln den Eindruck, dass der Hauptbestandteil des Produkts Insektenprotein ist. Dass die Hauptzutat tatsächlich Erbsenproteinisolat ist, lässt sich erst in der Zutatenliste erkennen, die auf den ersten Blick nicht zu sehen ist. 

Darum geht’s:

Auf der Verpackung ist unter dem Produktnamen „Proteinpulver“ auf der Vorderseite der Hinweis „mit Insektenprotein und 75 % Eiweiß“ aufgedruckt. Auf der Homepage sind zudem die Slogans „Die Insektenrevolution. Proteinpulver 2.0“ sowie „Das erste Proteinpulver mit Insektenprotein“ zu lesen. Etwas weiter darunter steht zwischen weiteren Hinweisen „Nachhaltiges Insektenprotein + beste Pflanzenprotein“. Die Zutatenliste ist auf der Rückseite der Verpackung sowie auf der Homepage durch einen weiteren Klick zu finden. Sie zeigt, dass die Hauptzutat Erbsenproteinisolat ist und nur 15 Prozent Insektenprotein im Pulver stecken.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung oder über die Bezeichnung des Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Homepage sowie die Verpackung des Pulvers vermitteln den Eindruck, dass der Hauptbestandteil des Produkts Insektenprotein ist. Dass die Hauptzutat tatsächlich Erbsenproteinisolat ist, lässt sich erst in der Zutatenliste erkennen, die auf den ersten Blick nicht zu sehen ist. Da die weiteren Zutaten – Aroma, Zusatzstoffe und Salz – in der Regel nur einen kleinen Anteil ausmachen, schätzen wir den Mengenanteil an pflanzlichen Proteinen (Erbsenproteinisolat plus Sonnenblumenprotein auf mindestens 75 Prozent . Damit wäre er fünfmal so hoch wie der nteil an Insektenprotein. Die massive Werbung für Insektenprotein steht somit im Widerspruch zur Zusammensetzung. Da die Proteinquellen in einem Proteinpulver für Kunden vermutlich ein wichtiges Qualitätskriterium sind, sollte bei diesen eine Mengenkennzeichnung erfolgen.

Fazit:

Der Anbieter sollte deutlicher über die Hauptzutat informieren und die Mengenanteile aller Proteinquellen angeben.

Stellungnahme der Isaac Nutrition GmbH, Köln:

Wir sind der Überzeugung, dass die Angaben wahrheitsgetreu sind und Verbraucher nicht täuschen. Wir sprechen ganz explizit von einem Proteinpulver „MIT“ Insektenprotein, nicht etwa „aus“ Insektenprotein. Die Angabe „mit“ impliziert aus unserer Sicht nicht, dass Insektenprotein die einzige Proteinquelle ist. Ferner führen wir den Anteil der Zutat Insektenprotein an der Gesamtmasse (15%) offen in der Zutatenliste auf

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de