Das haben Gerichte entschieden:

Apostels Creme

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Nach Urteil: Die geänderte Aufmachung macht deutlich, dass die Creme nicht nur Feta enthält.
Geändert per Gerichtsurteil

Sowohl durch den Namen „Feta Creme“ als auch durch die Bilder und weiteren Angaben entstand der Eindruck, das Produkt sei aus Schafs- und Ziegenmilch hergestellt. Erst die Angaben auf der Rückseite offenbarten, dass die Creme Kuhmilchprodukte enthält und diese mit einem Anteil von 63 Prozent überwiegen. Die Aufmachung passte daher nicht zum Inhalt.

Die Aufmachung der Schauseite ist inzwischen geändert: Der Produktname lautet nun „HirtenCreme“. 

Auf der Verpackung sind ein Ziegen- und ein Schafskopf abgebildet. In der Mitte steht 100 % Qualität. Daher bin ich davon ausgegangen, dass das Produkt nur Ziegen- und Schafsmilch enthält und nicht überwiegend Kuhmilchprodukte. Für jemanden, der keine Kuhmilch verträgt, irreführend!
Verbraucherin aus Saarbrücken vom 06.09.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Sowohl durch den Namen „Feta Creme“ als auch durch die Bilder und weiteren Angaben entsteht der Eindruck, das Produkt sei aus Schafs- und Ziegenmilch hergestellt. Erst durch die Bezeichnung und die Zutatenliste auf der Rückseite erfahren Kunden, dass die Creme Kuhmilchprodukte enthält und diese mit einem Anteil von 63 Prozent überwiegen. Die Aufmachung passt daher nicht zum Inhalt.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite des Produktes „Feta Creme Natur“ ist ein Schafskopf und ein Ziegenkopf abgebildet, zwischen den Tierköpfen ist die Werbung „Original Apostels 100 % Qualität“ und an der Seite der Hinweis „Ehrlich und gut“ abgebildet. Laut Zutatenliste enthält die Creme die folgenden Milchprodukte:
Joghurterzeugnis 42 %
Schnittkäse 11 %
Molkenkäse 10 %
Fetakäse 30 %.
Die Feta Creme setzt sich somit aus 63 Prozent Kuhmilcherzeugnissen und nur 30 Prozent Feta zusammen.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
„Feta“ ist ein Käse mit geschützter Ursprungsbezeichnung aus Schafsmilch – eventuell gemischt mit Ziegenmilch – hergestellt auf dem griechischen Festland oder auf Lesbos.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Sowohl durch den Namen „Feta Creme“ als auch durch die Bilder und weiteren Angaben entsteht der Eindruck, das Produkt sei aus Schafs- und Ziegenmilch hergestellt. Verbraucher erhalten durch die Aufmachung der Schauseite der „Feta Creme“ keinen Hinweis auf Kuhmilch. Sie werden daher unserer Ansicht nach eine Creme ausschließlich aus Schafs- und Ziegenmilch erwarten. Daher passt die Aufmachung der Schauseite nicht zum Inhalt.

Fazit:

Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite klarstellen, dass neben „Feta“ hauptsächlich Erzeugnisse aus Kuhmilch im Produkt stecken.

Stellungnahme der Apostel Griechische Spezialitäten GmbH, Garbsen

Kurzfassung:

Wir bedauern, dass unsere Kennzeichnung der APOSTEL FETA Creme den Verbrauchern ein Produkt suggeriert hat, das nicht der tatsächlichen Beschaffenheit entsprochen hat. Die Kennzeichnung lautet nun „mediterrane HirtenCreme“. Die Rezeptur ist dieselbe mit 30% Feta. Ein Störer „mit original FETA“ weist darauf hin, dass Feta zwar eine geschmackprägende Zutat ist, aber nicht der Hauptbestandteil.

Geändert per Gerichtsurteil

Ergebnis

alt: Apostels Feta Creme 2018; neu: Mediterrane HirtenCreme 2019; Herstellerfoto

Der geänderte Produktname lautet „HirtenCreme“. Auch zeigt die Verpackung keine Tierköpfe mehr. Die geänderte Verpackung ist seit Juli 2019 im Handel.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de