So haben Hersteller reagiert:

Audiafood Senf-Sauce Feigen

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Rezeptur dem Produktnamen angepasst: Statt 5 % nun 35 % Feigen vorhanden
Geändert

Das Produkt Audia Senf-Sauce Feige zeigt auf dem Etikett eine geöffnete Feige, aber keine weiteren Früchte. Bei einem Blick auf die Zutatenliste erkennt man, dass das Produkt 18 % Orange enthält, jedoch nur 5 % Feigen. An der Stelle wäre der Name Senf-Sauce mit Orangen und Feigen oder Senf Sauce Orange-Feige wohl angebrachter.
Herr B. aus Berlin vom 05.04.2014

Zusammenfassung:
Die in Wort und Bild hervorgehobenen Zutaten Senf und Feigen kommen in der Zutatenliste nur in kleiner Menge vor. In der Bezeichnung genannte und auch abgebildete Zutaten sollten bereits auf der Schauseite sowohl mengenmäßig beziffert sein als auch eine wahrnehmbare Menge im Produkt ausmachen. Nur so sind falsche Erwartungen beim Kunden von vornherein auszuschließen.

Eine Verstärkung oder Prägung des Geschmacks durch Aromen sollte bereits auf den ersten Blick beim Einkauf erkennbar sein.

Darum geht’s:
Auf dem Glas sind anderthalb Feigen abgebildet und die Sortenbezeichnung weist ebenfalls auf Feigen als charakteristische Zutat der Senf-Sauce hin. Die Zutatenliste nennt an Fruchtbestandteilen 18 % Orange und 5 % Feigen. Senf steht mit 0,1 g/100 g bei den Gewürzen. Außerdem sind der Sauce zur Beeinflussung des Geschmacks natürliche Aromen zugesetzt.

Das ist geregelt:
Laut Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Aufmachungen oder Darstellungen über die Art, Beschaffenheit oder Zusammensetzung verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Bei einer Senf-Sauce, die mit Feigen in Bild und Wort wirbt, werden Verbraucher eher wesentliche Mengen an Feigen und geschmacksgebende Mengen an Senf erwarten, als einen relativ großen Anteil an Orangen.

Fazit:
Entweder sollte die Sauce eine wesentliche Menge der prominent beworbenen Feigen und auch mehr Senf enthalten oder der Anbieter die Sorte der Sauce gemäß der mengenmäßig hervorstechenden Fruchtart als „Orangen-Sauce mit Feigen und Senf“ bezeichnen. Durch den Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ sollte ein Aromazusatz bereits auf der Schauseite klar erkennbar sein.

Stellungnahme der AUDIA FOOD GmbH, Essen

Kurzfassung:
Die Rezeptur der Senf-Sauce-Feigen und die Etiketten wurden bereits geändert. Der Feigenanteil beträgt nunmehr 35 %, der Orangenanteil 5 %. Der Senfanteil von 0,1 % wurde beibehalten, weil der fruchtige Geschmack der Feige  nicht durch einen zu dominanten Senfgeschmack überlagert werden soll. Die Auslieferung der neuen Ware mit der neuen Rezeptur an unser deutsches Distributionslager erfolgte im April.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Mengenverhältnisse in der Rezeptur deutlich geändert und dem Sortenhinweis der Sauce entsprechend angepasst. Der Senfgehalt ist mit 0,1 % unverändert sehr gering, so dass es sich unserer Ansicht nach eher um eine Fruchtsauce mit einem Hauch Schärfe als um eine Senf-Sauce handelt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de