Das ärgert beim Einkauf:

Brunch zarte Blüte Honig

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Der Brotaufstrich besteht vorwiegend aus Magermilchjoghurt, Pflanzenfett und Zucker, bewirbt aber prominent Honig.
getaeuscht

Die Aufmachung der Schauseite des Brotaufstrichs deutet als Sortenbezeichnung und durch mehrere Abbildungen auf Honig als geschmacksgebende Zutat eines cremigen Aufstrichs hin. Die Zutatenliste zeigt, dass der Aufstrich hauptsächlich aus Magermilchjoghurt, Kokosfett, Palmöl besteht. Er ist überwiegend mit Zucker und Glucose-Fructosesirup gesüßt statt mit Honig und zudem aromatisiert.
Der Hersteller sollte den Produktnamen und die Aufmachung des Brotaufstrichs so gestalten, dass sie zur Rezeptur passen.

Die ganze Verpackung assoziiert "Honig, Natur und (für mich) Natürlichkeit. Neben der Abbildung, dem ganzen Design bezeichnet sich das Produkt auch noch als Typ "Honig". Text von der Unternehmenswebsite: "Brunch Cremig-Vielseitig Zarte Blüte Bee my lover! Du hast es satt, dir Honig ums Maul schmieren zu lassen? Wir haben eine süße Lösung, von der du nicht genug bekommen wirst! Brunch zarte Blüte mit Honig verfeinert wird auch die süßesten Schnuten verzaubern." Inhaltlich ist jedoch, neben dem Grundprodukt Magermilchjoghurt mit 66 %, an zweiter und dritter Stelle mit je 9 % Kokosfett und Palmöl. Honig selbst ist jedoch nur mit 2 % angegeben.

Verbraucher aus München vom 03.06.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Auf der Schauseite weisen der Sortenname „Zarte Blüte Honig“, ein Honiglöffel, eine Honigwabe, eine stilisierte Biene, ein Bienenhaus und Honig, der auf eine weiße Masse tropft, mehrfach auf Honig hin.
Der Hersteller bezeichnet das Produkt als „Brotaufstrich aus Joghurt, Pflanzenfett und Pflanzenöl“. Die Zutatenliste listet nach diesen Zutaten jeweils neun Prozent Kokosfett und Palmöl, Zucker, Glukose-Fructosesirup und erst danach Honig mit zwei Prozent auf.
Die Website ich-liebe-kaese.de des Anbieters bringt das Produkt durch zusätzliche Werbeaussagen wie „Bee my lover!“ und „Honig um den Mund schmieren“ mit Honig in Verbindung.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Viele Menschen schätzen Honig aufgrund seiner Naturbelassenheit und seines Geschmacks als besonderes Lebensmittel. Die Aufmachung der Verpackung setzt hier an und vermittelt den Eindruck, dass Honig ein wertgebender Bestandteil des Brotaufstrichs ist. Tatsächlich enthält der Aufstrich jedoch hauptsächlich Magermilchjoghurt, pflanzliches Fett und Zucker. Zusätzlich liefern Verdickungsmittel, Aroma und Farbstoff die gewünschten sensorischen Eigenschaften. Honig dagegen spielt mit zwei Prozent eine untergeordnete Rolle. Für den Geschmack nach Honig dürfte eher das enthaltene Aroma sorgen. Süß wird der Aufstrich hauptsächlich durch den enthaltenen Zucker und den Glucose-Fructosesirup. Aus unserer Sicht sollte ein Brotaufstrich, der prominent Honig bewirbt, diesen ausschließlich oder zumindest überwiegend als süßende Zutat enthalten.

Fazit:

Der Hersteller sollte den Produktnamen und die Aufmachung des Brotaufstrichs so gestalten, dass sie die Rezeptur widerspiegeln.

Stellungnahme der Edelweiss GmbH & Co. KG, Kempten

Kurzfassung:

Unser Brunch zarte Blüte – Honig enthält 2 % Honig. Diese Menge ist klar in der Zutatenliste ausgewiesen und verleiht dem Produkt einen milden Honig-Geschmack. Die Aufmachung des Produktes steht in Einklang mit seinen sensorischen Eigenschaften. Das Produkt ist lebensmittelrechtlich einwandfrei gekennzeichnet und die Werbeaussagen korrekt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de