Das ärgert beim Einkauf:

Desira Vanille Zauber ein quarkiger Genuss

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

„Frischkäse“ kann, muss aber nicht Speisequark sein
getaeuscht

Die Konsistenz von Rahm-, Doppelrahmfrischkäse oder Schichtkäse unterscheidet sich deutlich von der eines Speisequarks. Dies kann für die Kaufentscheidung der Verbraucher ausschlaggebend sein. Deshalb sollte nach Ansicht der Verbraucherzentrale ein Hinweis auf Quark nur dann auf der Schauseite stehen, wenn sich dieser auch in der Zutatenliste wiederfindet.

Das Produkt heißt Vanille Zauber – ein quarkiger Genuss. Allerdings ist im Produkt kein Quark enthalten.
Verbraucherin aus Gießen vom 21.01.2015

Darum geht’s:

Der Hinweis „quarkiger Genuss“ des Produktnamens weist auf Speisequark als wesentliche Zutat hin. In der Bezeichnung und bei den Zutaten steht Frischkäse und nicht Speisequark.

Das ist geregelt:

Nach der Käseverordnung sind Käse aus dickgelegter Käsereimich hergestellte Erzeugnisse. Die Gruppe Frischkäse wird nach den Standardsorten – Speisequark, Schichtkäse, Rahmfrischkäse und Doppelrahmfrischkäse – unterschieden. Der Unterschied besteht im Gehalt an Fett und Trockenmasse und somit auch in der Konsistenz. Die Kennzeichnung von Käse mit der Bezeichnung der Standartsorte ist erlaubt.
Erzeugnisse aus Käse bestehen zu mindestens 50 % aus Käse. Darüber hinaus können sie weitere Milcherzeugnisse und andere Lebensmittel enthalten. Die Bezeichnung „Käsezubereitung“ kann ersetzt werden durch die Bezeichnung „Frischkäsezubereitung“, wenn als Käse nur Frischkäse verwendet wurde. Ebenso kann die Bezeichnung einer Standardsorte aus der Gruppe der Frischkäse in Verbindung mit dem Wort „-zubereitung“ benutzt werden, wenn als Käse nur diese Standardsorte verwendet worden ist, z. B. Speisequarkzubereitung oder Schichtkäsezubereitung.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei einem Produkt mit der Bezeichnung „quarkiger Genuss“ erwarten Verbraucher unserer Meinung nach in der Zutatenliste Speisequark und nicht Frischkäse. Verbraucher verstehen unter dem Begriff Frischkäse im Allgemeinen Rahmfrischkäse oder Doppelrahmfrischkäse. Diese unterscheiden sich in der Konsistenz deutlich von Speisequark. Hier ist der Frischkäse zudem mit Joghurt gemischt, was die Konsistenz nochmals verändert.
Wenn das Produkt die Anforderungen für Speisequark erfüllt, wäre es aus Sicht der Verbraucherzentrale klarer und verständlicher für Verbraucher, diese Zubereitung auch Speisequarkzubereitung zu nennen und in die Zutatenliste Speisequark statt Frischkäse schreiben.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Vanille Zauber nur als quarkigen Genuss anpreisen, wenn auch tatsächlich Speisequark in der Zubereitung ist.

Stellungnahme der Ennstal Milch KG, Steinach

Kurzfassung:

Der Hinweis, „quarkiger Genuss“ dient dazu, das Produkt hinsichtlich seiner Konsistenz und sensorischen Eigenschaften für den Kunden besser zu charakterisieren. Die deutsche Käseverordnung schreibt allerdings die Gruppenbezeichnung „Frischkäse“ für die Sachbezeichnung und die Zutatenliste vor. Die Deklaration des Produktes entspricht also allen geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de