Das haben Gerichte entschieden:

Dreyer Heidekrone

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Gerichtlich erlaubt: Mischung von Honig aus EU-Ländern in Aufmachung wie Heidehonig aus der Lüneburger Heide
Erlaubt per Gerichtsurteil

Der Produktname „Heidekrone: Sommer-/Heidetracht“, die Abbildung und die Adresse des Herstellers in der Lüneburger Heide auf der Schauseite legen einen Heidehonig aus der Lüneburger Heide nahe. Nur kleingedruckt auf der Rückseite gibt die Dreyer GmbH an, dass es sich um eine Mischung von Honig aus EU-Ländern oder Mexiko handelt. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist mit seiner Klage vor Gericht leider gescheitert. Nach Auffassung von Lebensmittelklarheit ist die Aufmachung jedoch nach wie vor missverständlich und kann bei Verbraucher:innen eine falsche Erwartung über die Herkunft des Honigs wecken.

Auf dem Wochenmarkt in Schneverdingen: Ich fühle mich getäuscht da ich ausdrücklich nach Honig aus der Region fragte. Auf der Vorderseite steht ja auch nicht, dass es eine Mischung ist. Erst jetzt nachdem ich den Honig essen wollte, stellte ich fest, dass es eine Mischung aus mehreren EU-Ländern ist, was aber leider nur auf der Rückseite steht. Für mich ist das eine Irreführung, man hätte drauf hinweisen müssen, dass es kein Heidehonig ist, sondern eine Mischung aus verschiedenen EU-Ländern.
Verbraucherin aus Breisgau-Hochschwarzwald vom 25.04.2020

Durch den Aufdruck des Etiketts wird der Eindruck vermittelt, dass es sich um Imkerhonig aus der Lüneburger Heide handelt. Das komplette Etikett ist dementsprechend gestaltet. Lediglich der kleine, schlecht lesbare, maschinelle Aufdruck auf der Flasche selbst erklärt die Herkunft des Honigs mit „Mexiko“. Ich fühle mich durch den Eindruck, welcher durch die Gestaltung des Etiketts erweckt wird, über die tatsächliche Herkunft des Honigs getäuscht. Für mich entsteht der Eindruck, dass bewusst der Eindruck erweckt werden soll, dass der Honig aus der Lüneburger Heide stammt.
Verbraucher aus Laatzen vom 10.06.2018

Etikett: Heidekrone, Heidetracht, Lüneburger Heide. Rückseite Hinweis: Honig aus EU-Ländern. Das ist eine klare Täuschung für mich. Ich wollte Heidehonig kaufen.
Verbraucher aus Dortmund vom 03.10.2015

Der Honig heißt "Heidehonig". Es ist ein Imkerhonig – kein Hinweis auf der Vorderseite auf Verwendung von EU-Honigen, aber auf Rückseite extrem klein gedruckter Hinweis auf Mischung von Honig aus EU-Ländern. Das ist nicht in Ordnung.
Verbraucherin aus Sindelfingen vom 14.07.2015

Die Gestaltung und Informationen der Verpackung täuschen meiner Meinung nach den Verbraucher. Und zwar in Wort und Bild. Die Darstellung eines niederdeutschen Bauernhauses mit typischem Habitus der Lüneburger Heide (Wacholdergewächse) suggeriert, dass es sich bei dem Produkt um ein Lebensmittel aus der Lüneburger Heide handelt.
Dies wird durch die Erzeugeradresse – ebenfalls auf dem vorderen Etikett – unterstrichen: Dort liest man in roten Großbuchstaben "... – LÜNEBURGER HEIDE". Die tatsächliche Herkunft wird in einem deutlich kleiner gedruckten langen Fließtext erwähnt ("Mischung von Honig aus EG- und Nicht-EG-Ländern") und kann überlesen werden. Dieser Honig hat also gar keine spezifische Herkunft. Er kann aus der ganzen Welt kommen.
Verbraucher aus Hamburg vom 12.12.2013

Die Aufschrift suggeriert einen deutschen Bienenhonig aus der Lüneburger Heide. Bei sorgfältigem Lesen auf der Rückseite erkennt man - sehr trickreich verpackt -, dass es sich um eine Mischung von Importhonige handelt.
Verbraucher aus Simmern vom 14.09.2013

Bei Honig nervt mich schon lange die Angabe "aus EU- und Nicht-EU-Ländern". Dass der Honig von diesem Planeten stammt, ist mir schon klar. Also guck ich immer genau hin. Trotzdem reingefallen. Auf dem Etikett vorne steht D. - Goldbiene - Imkerhonig - Lüneburger Heide. Also dachte ich, der Honig kommt von dort. Hinten ist kein Etikett. Erst zu Hause seh ich, dass neben dem Verfallsdatum steht: Mischung aus Nicht-EG-Ländern. Dort und in dieser Form habe ich nun wirklich keine Herkunftsangabe erwartet.
Verbraucher aus Bonn vom 15.05.2013

Die Abbildung und der Text auf der Banderole sollen dem Verbraucher suggerieren dass es sich hierum um ein Produkt aus dem Schwarzwald handelt, tatsächlich stammt der Honig aus Mexiko. Das ist auf dem Deckel auch so gekennzeichnet und daher bestimmt rechtlich ok, trotzdem wird der Verbraucher hier meiner Meinung nach getäuscht, es sei denn der Hersteller kann mir beweisen dass das Foto auf dem Etikett in Mexiko gemacht wurde...
Verbraucher aus Vaihingen vom 13.12.2011

Ich fühle mich getäuscht, weil auf dem Hauptetikett groß steht, dass es sich um Waldhonig von der Firma D. in U. in der Lüneburger Heide handelt. Damit entsteht m.E. der Eindruck, dass es sich um Honig aus der Gegend "Lüneburger Heide" handelt. Auf dem rückseitigen Etikett steht dann ein längerer, kleingedruckter Text; dort wird ganz am Ende darauf hingewiesen, dass der Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern stammt. Wenn man also bei Einkauf nicht ganz genau liest, glaubt man, deutschen Honig zu kaufen und in Wirklichkeit kann man dann nicht einmal nachvollziehen, aus welchem Land das Produkt kommt.
Verbraucher aus Hopsten vom 22.09.2011 

Auf der Vorderseite des Glases steht: "… Wabenreiner Imkerhonig; Firma D aus U." auf der Rückseite wird dann "im Kleingedruckten" mitgeteilt, dass dieser Honig aus der ganzen Welt zusammengemischt wird und nicht aus der Region U. stammt.
Verbraucher aus Lengerich vom 23.07.2011 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Produktname „Heidekrone: Sommer-/Heidetracht“, die Abbildung und die Adresse des Herstellers in der Lüneburger Heide auf der Schauseite legen einen Heidehonig aus der Lüneburger Heide nahe. Nur kleingedruckt im Fließtext auf der Rückseite gibt der Hersteller an, dass es sich um eine Mischung von Honig aus EU-Ländern handelt.
Der Hersteller sollte die Sorte und die Herkunft des Honigs bereits auf der Schauseite eindeutig angeben.

Darum geht’s:

Auf dem Etikett wird das Produkt in sehr großer Schrift als „Heidekrone“ und in kleinerer Schrift als „Sommer-/Heidetracht“ bezeichnet. Darunter findet man eine Firmenadresse aus der Lüneburger Heide. Die Zeichnung zeigt ein Gebäude, das wie ein typisches Niedersachsenhaus erscheint. Durch diese Aufmachung der Schauseite ist der Verbraucher davon ausgegangen einen Honig aus der Lüneburger Heide zu erwerben. Als Herkunftsangabe steht im Fließtext auf der Rückseite „Mischung von Honig aus EU-Ländern“.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf Art, Identität, Eigenschaften, Zusammensetzung, Ursprungsland oder Herkunftsort und Methode der Herstellung und Erzeugung.

Die deutsche Honigverordnung schreibt vor, das Ursprungsland oder die Ursprungsländer, in dem oder denen der Honig erzeugt wurde, anzugeben. Bei mehr als einem Ursprungsland können folgende Angaben gemacht werden:

  1. „Mischung von Honig aus EU-Ländern“,

  2. „Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern“,

  3. „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“

In den Leitsätzen für Honig sind besondere Beurteilungsmerkmale für bestimmte Honige geregelt. Honige spezifischer botanischer Herkunft entstammen vollständig bis überwiegend den angegebenen Blüten oder Pflanzen. Zum Beispiel ist „Heideblütenhonig“ oder „Heidehonig“ ein Honig aus Nektar von Blüten der Heidekrautarten Calluna vulgaris und/oder Erica spp.

Werden Angaben zum Erntezeitpunkt wie „Frühjahrstracht“ oder „Sommertracht“ gemacht, setzt dies voraus, dass die Bienen den Honig in der entsprechenden Jahreszeit erzeugt haben und der Honig auch zu diesem Zeitpunkt geerntet wurde. Die Bezeichnung „Heidetracht“ ist in den Leitsätzen und der Honigverordnung nicht geregelt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verwendet der Hersteller für sein Produkt Phantasienamen und Abbildungen, dürfen diese den Verbraucher nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) nicht über die Herkunft täuschen.

Die Bezeichnung „Heidekrone“ beziehungsweise „Heidetracht“, die Angabe einer Adresse aus der Lüneburger Heide und die Abbildung stellen unseres Erachtens einen Bezug zur Lüneburger Heide her. Verbraucher haben daher keinen Anlass, diesen Herkunftsbezug im Kleingedruckten zu überprüfen.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Angabe „Mischung von Honig aus EU-Ländern“ in großer, gut lesbarer Schrift auf die Schauseite des Honigglases in unmittelbare Nähe zum Produktnamen schreiben. Ebenso sollte die Sortenangabe eindeutig sein.

Stellungnahme der Dreyer Bienenhonig GmbH, Uelzen

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Es gibt zwei Gruppen von Honigkunden. Für die eine Gruppe ist die geographische Herkunft des Honigs wichtiger, für die andere die botanische. Heidehonig hat ein unverwechselbares, kräftiges Aroma und eine geléeartige Konsistenz. Heidekrone ist eine Mischung aus Sommerblüten- und Heidehonig, die im Geschmack milder als reiner Heidehonig ist. Diese Eigenschaften werden in erster Linie durch die botanische Herkunft bestimmt, die geografische Herkunft spielt hier eine untergeordnete Rolle.

Ergebnis

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. ist mit seiner Klage vor Gericht leider gescheitert. Unserer Auffassung nach ist die Aufmachung jedoch nach wie vor missverständlich und kann bei Verbrauchern eine falsche Erwartung über die Herkunft des Honigs wecken.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de