So haben Hersteller reagiert:

Edeka Gut & Günstig Joghurt Drink Classic ehemals Edeka Gut & Günstig Joghurt Drink Pur

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Produktname geändert in Classic – deutlich wird dadurch jedoch nicht, dass der Drink gesüßt, gefärbt und aromatisiert ist
Geändert

Ein Produkt, das als Namen Lebensmittel in Verbindung mit „Pur“ nennt, sagt nach Ansicht der Verbraucherzentrale klar aus, dass nur das genannte Lebensmittel und nichts anderes im Produkt vorkommt. Wenn tatsächlich außer verdünntem Joghurt reichlich Süßungsmittel, Zusatzstoffe und Aroma vorkommen, ist es unseres Erachtens eben kein Joghurtdrink pur.

Um falschen Erwartungen über den Inhalt vorzubeugen, sollte die Bezeichnung des Produktes anders lauten und bereits auf der Schauseite deutlich machen, dass tatsächlich ein gesüßtes, gefärbtes und aromatisiertes Milchmicherzeugnis in den Fläschchen steckt.

 

Bei der Kennzeichnung "Joghurt Drink Pur" habe ich KEIN gesüßtes Produkt erwartet. Allerdings geben die Nährwerttabelle mit 11,5 g KH/100 g und auch die Zutatenliste zu erkennen, dass bei diesem Produkt Zucker zugesetzt wurde. Hätte ich NIE erwartet.
Verbraucher aus Hatten vom 11.05.2014

Darum geht’s:

Auf allen Seiten des Kartons außer dem Boden wird mit dem Produktnamen „Joghurt Drink Pur“ und der Abbildung einer lächelnden Frau auf einer Sommerwiese geworben. Nur beim Blick in die Zutatenliste und auf die Bezeichnung auf dem Boden des Kartons ist zu erkennen, dass der Joghurtdrink ein Milchmischerzeugnis ist, das neben dem zu erwartenden Joghurterzeugnis eine Zuckerzubereitung mit Säuerungsmittel, färbendem Lebensmittel und Aroma sowie Traubenzucker enthält.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und Aufmachung eines Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher dürften aufgrund des Produktnamens und der Abbildung auf der Verpackung einen verdünnten Joghurt erwarten. Die abgebildete Landschaft und die lächelnde, balancierende Frau symbolisieren unserem Eindruck nach Natur, Freude und Leichtigkeit. Damit wird das Verständnis von „Pur“ als rein oder unverfälscht verstärkt, was im Widerspruch zum vorhanden Inhalt steht.

Fazit:

Bereits die Produktbezeichnung muss deutlich machen, dass ein gesüßtes, gefärbtes und aromatisiertes Milchmischerzeugnis in den Fläschchen ist.

Stellungnahme der Edeka Zentrale AG & Co. KG, Hamburg

Bei dem „Gut & Günstig Joghurt Drink Pur“ handelt es sich um ein gesüßtes Getränk auf der Grundlage von Joghurt. Der Begriff „Pur“ bezeichnet die Sorte, im Unterschied zu Sorten mit Fruchtzubereitung. Dieser Begriff ist für derartige Getränke handelsüblich. Dass es sich nicht um einen reinen Joghurt handelt, ist anhand der Verkehrsbezeichnung und der Zutatenliste eindeutig erkennbar.

Ergebnis

Im Rahmen eines Marktchecks 2016 haben wir eine Änderung des Produktes festgestellt. Der Anbieter hat den Produktnamen geändert: Statt „Pur“ heißt es jetzt „Classic“.
Nach wie vor ist auf der Schauseite jedoch nicht ersichtlich, dass es sich um ein gesüßtes, gefärbtes und aromatisiertes Milchmischerzeugnis handelt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de