Das ärgert beim Einkauf:

Ehrmann Grand Dessert Double Choc

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Angepriesener Arriba-Kakao nur 1 Promille
getaeuscht

Auf dem Deckel steht folgendes: "mit Arriba Kakao verfeinert". Auf der Zutatenliste ist dann folgendes zu sehen: "1,9 % fettarmer Kakao, 0,1 % fettarmer Arriba-Kakao". Wenn man schon auf dem Deckel mit dem Arriba-Kakao wirbt, so sollte er meiner Meinung nach auch in erheblicher Menge im Produkt zu finden sein. Dass 95 % des Kakaos aber "normaler" ist und der beworbene hochwertige Kakao nur 5 % des Kakao-Anteils ausmacht, finde ich nicht fair. Als Kunde dachte ich sogar beim Kauf zuerst, dass nur Arriba-Kakao drin ist. Als ich dann die Zutatenliste gelesen habe, fühlte ich mich verschaukelt.
Verbraucher aus München vom 30.03.2015

Zusammenfassung:
Der Verbraucher hat eine wesentliche Menge an Arriba-Kakao im Dessert erwartet. Das ist aus unserer Sicht nachvollziehbar, denn ein deutlicher Hinweis direkt unter dem Produktnamen preist diese Kakao-Sorte an.
Entweder sollte der Anbieter die geringe Menge von 0,1 % Arriba-Kakao bereits auf der Schauseite benennen oder nicht damit werben.

Darum geht’s:
„Double Choc“ im Produktnamen, die abgebildete Schokocreme und der Hinweis „mit Arriba-Kakao verfeinert auf dem Deckel des Bechers weisen dreifach auf Kakao hin. Der Verbraucher kann beim Anblick der Schauseite also von Kakao, speziell Arriba-Kakao, als wesentlicher Zutat im Produkt ausgehen.

Laut Zutatenliste stecken zwei Prozent fettarmer Kakao im Dessert. Lediglich 0,1 % davon ist der beworbene Arriba-Kakao  Das entspricht 1 Promille Arriba-Kakao in 100 g Dessert. Der Geschmack ist mit Aroma unbenannter Geschmacksrichtung verstärkt. Die geringe Menge an Edelkakao rechtfertigt nach Ansicht des Verbrauchers nicht den speziellen Hinweis auf der Schauseite.

Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Ecuadorianischer Arriba-Kakao zählt zu den Edelkakaosorten, die im Vergleich zu dem so genannten Konsumkakao nur einen geringen Teil der Weltproduktion ausmachen. Edelkakaosorten zeichnen sich durch ein besonderes Aroma und einen hohen Preis aus. Mit Edelkakao hergestellte Produkte gelten als besonders hochwertig und sind in der Regel teurer als vergleichbare Lebensmittel mit Konsumkakao.
Unserer Auffassung nach können sich Verbraucher verständlicher Weise durch die Aufmachung der Schauseite über die Qualität getäuscht sehen.

Fazit:
Die Werbung verspricht mehr als die Zusammensetzung des Desserts hält. Ehrmann sollte den Gehalt an Arriba-Kakao deutlich erhöhen oder auf den Hinweis verzichten. Zudem wäre verbraucherfreundlich, den Kunden auf den ersten Blick über die Aromatisierung zu informieren.

 

Stellungnahme der Ehrmann AG, Oberschönegg im Allgäu

Kurzfassung:
Das Dessert-Produkt „Grand Dessert Double Choc“ zeichnet sich durch seinen intensiven, cremigen Kakao-Geschmack aus. Mit der Zugabe von äußerst hochwertigem Arriba-Kakao wird das Produkt zudem veredelt. Da Arriba-Kakao – wie auf der Verpackung beschrieben – zur „Verfeinerung“ – nicht als Basiszutat – des Produkts verwendet wird, ist die Annahme, dass bei diesem Produkt ausschließlich Arriba-Kakao verarbeitet wird hier nicht gegeben.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de