So haben Hersteller reagiert:

Farmer’s Snack Kokos-Chips in Kokosmilch gebadet

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Hersteller verzichtet auf Werbung „leicht basische Frucht“ und den Hinweis auf die Unterstützung des Säure-Basen-Haushaltes
Geändert

Auf der Verpackung finden sich Beschreibungen wie "Vegan", "Leicht", "Basische Frucht", auf der Rückseite wird von "eigenen Ursprungsprojekten in Afrika", "traditioneller Rezeptur", "schonende Trocknung", "Gut vertrauen", "ideale Ergänzung der veganen Ernährung" und am schlimmsten "Alle unsere Früchte können auf natürliche Weise Ihren Säure-Basen-Haushalt unterstützen".

Vor den Zutaten steht dann aber: Kokos-Chips, getrocknet, leicht gezuckert.

Und bei näherem Hinsehen bei den Nährwerten stellt sich heraus, dass der Zuckeranteil bei 11 g pro 100 g liegt. Zucker gilt als säurebildend im Körper. Die Beschreibung auf der Packung ist daher meines Erachtens eine Irreführung der Verbraucher und vor allem solcher, die bewusst auf natürliche Lebensmittel schauen.
Verbraucherin aus Hamburg vom 21.05.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbraucherbeschwerde:

Zusammenfassung:

Der Hersteller stellt auf den ersten Blick den Hinweis „leicht basische Frucht“ heraus, und verweist an anderer Stelle allgemein darauf, dass Früchte den Säure-Basen-Haushalt unterstützen. Für Verbraucher wird aufgrund der farblichen Darstellung nicht klar, ob der Hinweis als zwei einzelne Aussagen „leicht“ und „basische Frucht“ zu verstehen ist. Ohne Erklärung sind die Hinweise „Leicht“ und „Basische Frucht“ oder „leicht basische Frucht“ für Käufer nicht nachvollziehbar. Der Hersteller sollte sie erläutern oder darauf verzichten.

Darum geht’s:

Die Farmer’s Snack GmbH preist die „Kokos-Chips in Kokosmilch gebadet“ farblich unterschiedlich hinterlegt auf der Schauseite mit dem oder den Hinweis/en „Leicht“ und „Basische Frucht“ an. Zusätzlich steht auf der Rückseite „Alle unsere Früchte können auf natürliche Weise Ihren Säure-Basen-Haushalt unterstützen. […]“. Die Nährwerttabelle weist 63 Gramm Fett und elf Gramm Zucker pro 100 Gramm aus.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar und für die Verbraucher leicht verständlich sein. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach darf ein Hersteller nur dann mit einer nährwertbezogenen Angabe werben, wenn er die dort beschriebenen Vorgaben erfüllt. Die nährwertbezogene Angabe „leicht“ muss dieselben Anforderungen wie die Angabe „reduziert“ erfüllen, also der Nährstoff- oder Energiegehalt muss gegenüber einem vergleichbaren Lebensmittel um mindestens 30 Prozent verringert sein. Zusätzlich muss der Hersteller die Eigenschaften angeben, die das Lebensmittel „leicht“ machen.
Angaben, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit herstellen oder auch nur mittelbar zum Ausdruck bringen, zählen zu den gesundheitsbezogenen Angaben. Diese dürfen nur verwendet werden, wenn sie ausdrücklich zugelassen sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Hinweise auf eine Unterstützung des Säure-Basen-Haushalt stellen aus unserer Sicht gesundheitsbezogene Angaben dar, auch wenn diese sich sehr allgemein auf Früchte beziehen – „unsere Früchte“ – und nicht direkt auf das Produkt Kokosnusschips. Auch ist aufgrund der Gestaltung nicht klar, ob es sich auf der Schauseite um einen zusammenhängenden Begriff „leicht basische Frucht“ (laut Auskunft des Herstellers) oder um zwei unabhängige Hinweise handelt. „Basische Frucht“ ist zwar lediglich eine beschreibende Produkteigenschaft, Verbraucher können diese aber mit einem Effekt auf die Gesundheit verbinden. Dann wäre eine entsprechende Zulassung erforderlich.

„Leicht“ könnte als nährwertbezogene Angabe verstanden werden, für die die vorgeschriebenen Erläuterungen fehlen, durch welche Eigenschaft das Lebensmittel „leicht“ wird.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Verpackung der Kokos-Chips so gestalten, dass die Werbeaussagen einfach nachvollziehbar sind. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Hersteller auf die Angaben „Leicht“, „Basische Frucht“ und „Alle unsere Früchte können auf natürliche Weise Ihren Säure-Basen-Haushalt unterstützen“ verzichten.

Stellungnahme der Farmer’s Snack GmbH, Seevetal

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die Einteilung der Produkte nach ihren basenbildenden Eigenschaften erfolgt anhand der PRAL-Faktoren (Potenzielle renale Säurebelastung). Die Einteilung der Lebensmittel anhand von PRAL-Faktoren beruht auf einer Studie. Danach sind Lebensmittel mit einem PRAL-Wert von -1 bis -2,9 leicht basisch. Das Wort „leicht“ bezieht sich auf den Begriff „basische Frucht“. Es wird in keinem Fall Bezug auf den Kalorien-, Fett- oder Zuckeranteil genommen. Dennoch hat sich das Unternehmen entschieden, den Aufdruck „leicht basische Frucht“ zum nächsten Foliendruck (Juli 2018) zu entfernen.

Ergebnis

Die Farmer’s Snack GmbH bietet das Produkt ab Juli 2018 ohne die Aufdrucke „Leicht“, „Basische Frucht“ und „Alle unsere Früchte können auf natürliche Weise Ihren Säure-Basen-Haushalt unterstützen“ an.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de