Das ärgert beim Einkauf:

Halloren Beerenfrucht Pralinen

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Die Aufmachung der „Töpfchen-Pralinen“ lassen keine alkoholische Zutat erwarten. Ein gut sichtbarer Hinweis fehlt.
getaeuscht

Die Aufmachung der Beerenfrucht-Pralinen lässt keine alkoholische Zutat erwarten. Erst die Informationen auf der Rückseite der Verpackung geben Verbrauchern darüber Auskunft.
Der Hinweis auf eine alkoholische Zutat sollte auf der Verpackung gut erkennbar und schnell auffindbar sein.

Die Verpackung hat die Form eines Schmetterlings, rosa, mit Früchten und Blumen dekoriert, sehr hübsch, so dass ich es als Geschenk für ein Kind gekauft habe. Erst später habe ich hinten kleingedruckt, nicht hervorgehoben, gelesen, dass Alkohol enthalten ist. Das ist für mich Irreführung und gefährlich. Halloren hat mir leider nicht geantwortet. Vielleicht sehen Sie das auch so kritisch wie ich?
Verbraucherin aus Dresden vom 13.07.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Halloren Beerenfrucht Pralinen weist keine Angabe auf Alkohol als Zutat im Produkt hin. Auf der Rückseite stehen eine Reihe von Informationen, darunter eine dreizeilige Zutatenliste, die Himbeergeist aufführt. Am Ende dieser Aufzählung folgt im selben Absatz und in gleicher Schriftgröße der Hinweis „Das Produkt enthält Alkohol“.

Das ist geregelt:

Laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gilt für verpackte Lebensmittel, dass alle Zutaten im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden müssen. Auch Alkohol oder alkoholhaltige Zutaten zählen dazu. Einen zusätzlichen Hinweis auf Alkohol an anderer Stelle schreibt die LMIV nicht vor.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Menschen, die auf Alkohol verzichten müssen oder möchten, sollten schnell erkennen können, wenn ein Lebensmittel Alkohol enthält. Wenn der Alkohol nur in der Zutatenliste auftaucht oder der Hinweis auf Alkohol nur klein zwischen anderen Angaben steht, können Verbraucher dies leicht übersehen. Insbesondere dann, wenn aufgrund der Bezeichnung oder der Produktaufmachung nicht erwartet werden kann, dass dem Lebensmittel Alkohol zugesetzt wurde.

Fazit:

Alkoholhaltige Lebensmittel sollten zusätzlich zur Angabe in der Zutatenliste einen gut lesbaren und schnell auffindbaren Hinweis auf Alkohol tragen.

Stellungnahme der Halloren Schokoladenfabrik AG, Halle/ Saale

Die LMIV schreibt einen zusätzlichen Hinweis auf Alkohol nicht vor. In unserem Produkt Beerenfrucht Pralinen sind alle Zutaten im Zutatenverzeichnis angegeben. Zusätzlich weisen wir im Anschluss an die Zutatenliste auf den enthaltenen Alkohol hin. Wir waren und sind der Meinung, dass wir mit diesen zusätzlichen, rechtlich nicht notwendigen Hinweis, den Verbraucher umfassend informiert haben.

Ergebnis

Der Hersteller kündigt an, die Verpackungsgestaltung zu prüfen und gegebenenfalls bei einem Nachdruck die Gestaltung zu ändern.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de