Das ärgert beim Einkauf:

Iglo Tiefkühlfischprodukte, Beispiel Sorte Sylter Art

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Enttäuschend: Werbung mit „100 % Filet“, aber nur etwa die Hälfte ist Fisch
getaeuscht

Bei einem Schlemmerfilet können Verbraucher davon ausgehen, ein Fischfilet mit Auflage zu kaufen. Ihre Erwartung an die Qualität des Produktes wird durch den deutlichen Hinweis „100 % Filet“ auf der Schauseite erhöht und nachvollziehbar enttäuscht, denn das Schlemmerfilet enthält laut Zutatenliste nur ca. 50 % Fisch. Auch wenn der Fischanteil mit 50 % an der Gesamtmenge nach den Leitsätzen möglich ist, sollte der missverständliche Hinweis „100 % Filet“ entfallen oder im selben Sichtfeld erklärt werden, dass der Fischanteil am Gesamtprodukt bei 52 % liegt.

Ich wurde zum Kauf verlockt durch die Aufschrift "100 % Filet". Wegen der Abbildung kamen mir zuhause Zweifel und ich entdeckte auf der Zutatenliste die Angaben "Lachs (52 %)". Die "100 % Filet"-Angabe bezieht sich also auf das Fehlen von Zutaten bei diesem Produkt? Eindeutiger wäre dann m.E. gewesen: "zu 100 % frei von, oder: völlig/gänzlich frei von ..." Für mich ist das ein weiteres Beispiel für die Täuschung eines Verbrauchers, der aus Zeitmangel die nach Inhaltstoffen gewichtete Zutatenliste nicht studieren kann. Es muss doch möglich sein, mit zweifelsfreien Angaben ein Produkt zu bewerben.
Verbraucher aus Hagen vom 26.02.2016

Wir essen sehr gerne Fisch. Also haben wir 2 Pakete der o.g. Sorte eingepackt und heute Abend "versucht" zu Essen. Wir haben den Fisch wegen der Angaben auf der Packung gekauft, nämlich 100 % Filets! Wir waren sehr enttäuscht und haben uns dann die Inhaltsübersicht angeschaut. Welche Überraschung: Es sind nur 50 % Filets enthalten und der Rest ist dann Weizenmehl, Paniermehl, usw. Wir fühlen uns getäuscht über die Angaben auf der Packung. Es ist klar, dass es nicht 100 % Filetanteil sein können, aber 50 % ist schon eine echte Täuschung.
Verbraucher aus Espelkamp vom 29.11.2015

Ich habe dieses Schlemmer-Filet gekauft. Auf der Rückseite steht, dass das Produkt nur aus 52 % Seelachs besteht und der Rest quasi Panade ist. Auf der Front steht allerdings, "100 % Filet", was mich leider in die Irre geführt hat.
Verbraucherin aus Bremen vom 02.11.2015

Darum geht’s:

Der Name Schlemmerfilet steht für ein Tiefkühlgericht aus Fischfilet mit einer Haube aus Semmelbröseln, Fett, Kräutern und Gewürzen. Neben diesem klassischen Belag werden eine Vielzahl weitere Schlemmerfilets mit unterschiedlichen Auflagen angeboten. Dabei kann der Fischgehalt von mindestens 50 % je nach Hersteller variieren.
Die Werbung „100 % Filet“ auf der Schauseite der Verpackung fällt Verbrauchern als Qualitätsmerkmal sofort ins Auge. Die Zutatenliste auf der Packungsunterseite deklariert den Fischanteil mit 52 %.

Das ist geregelt:

Die Leitsätze für Fisch regeln den Fischanteil bei Fischerzeugnissen, die mit aus Blöcken geschnittenen Fischfiletportionen mit Beigaben anderer Lebensmittel bestehen. Für Schlemmerfilets beträgt der Fischanteil mindestens 50 % der Nennfüllmenge.

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften werden unter anderem auch die Zusammensetzung, Eigenschaften, Art und Identität der Lebensmittel verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbeaussage „100 % Filet“ kann bei Verbrauchern die Erwartung an ein besonders hochwertiges Produkt wecken, so dass sie unter anderem auch von einem deutlich höheren Fischanteil ausgehen. Beträgt der Fischanteil im Schlemmer-Filet gerade mal die Hälfte des Gesamtproduktes, können sich Verbraucher nachvollziehbar getäuscht sehen.

Fazit:

Der Hinweis „100 % Filet“ sollte entfallen oder es sollte im selben Sichtfeld der tatsächliche Fischgehalt ergänzt werden.

Stellungnahme der Iglo GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Das Schlemmer-Filet ist ein fertiges Gericht, das aus Fisch und einer Auflage besteht. Das Foto auf der Verpackung zeigt die Bestandteile klar und deutlich. Der Hinweis „100 % Filet“ auf der Schauseite ist eine Zusatzinformation. Vielen Konsumenten ist nicht bewusst, dass der eingesetzte Fischanteil ausschließlich aus hochwertigem Fischfilet besteht.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de