Das ärgert beim Einkauf:

Immergut Drink fit Milk Drink

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Getränk besteht zu 60 % aus Molkenerzeugnis und nur zu 35 % aus entrahmter Milch
getaeuscht

Getränke, die als „Milk Drink“ beworben werden, sollten nach unserer Auffassung zum Großteil aus Milch bestehen. Enthält das Produkt mehr als 50 % Molkenerzeugnis können sich Verbraucher getäuscht sehen. Die Benennung eines Produktes sollte mit dem Gehalt und der Art der Zutat übereinstimmen.

Die beiden Getränke Drink Fit Milk Drink + Choco Drink erwecken den Eindruck einer Vanille- bzw. Choco Milch (wie z.B. auch der Name „Milk“ Drink suggeriert). Im Supermarkt werden sie bei den Milchmixgetränken angeboten. Tatsächlich aber ist die Hauptzutat 60 % „Molkenerzeugnis“ und nur 35 % entrahmte Milch. Des Weiteren wird auf beiden Packungen groß mit der Aufschrift „ohne Zuckerzusatz“ geworben. Das ist zwar inhaltlich mit Blick auf die Zutaten korrekt, wenn aber gleichzeitig Süßungsmittel eingesetzt werden, um das Produkt im Resultat sehr süß zu machen, fühle ich mich getäuscht. Die Aufschrift „ohne Zuckerzusatz“ suggeriert für mich, dass es sich um ein Produkt mit natürlicher Süße handelt. Hier wird ein minderwertiges Produkt (Molke + Süßungsmittel) als hochwertiges (Vanille/Schoko-Milch ohne Zuckerzusatz) getarnt verkauft. Korrekterweise müsste das Getränk „Vanille/Choco-Molke Drink mit Süßungsmitteln“ heißen. Das würde aber natürlich niemand kaufen. Vermutlich ist das Produkt nach den Vorschriften der Lebensmittelkennzeichnung korrekt ausgezeichnet, (deswegen auch „Milk“ und nicht „Milch“ Drink), getäuscht fühle ich mich aber trotzdem.
Verbraucherin aus Nürnberg vom 05.09.2015

Darum geht’s:

Das Getränk Milk Drink Vanillegeschmack steht im Supermarkt zwischen Milchmischgetränken und erweckt den Eindruck hauptsächlich aus Milch zu bestehen. Zusätzlich befindet sich die Aussage „ohne Zuckerzusatz“ auf der Verpackung. Bezeichnet wird das Produkt seitlich auf der Verpackung als Getränk mit Vanillegeschmack aus Molke und entrahmter Milch, mit Süßungsmitteln. Enthalten sind 60 % Molkenerzeugnis und 35 % entrahmte Milch.

Das ist geregelt:

Nach der Milcherzeugnisverordnung (MilchErzV) besteht ein Milchmischerzeugnis aus Milch und/oder Milcherzeugnissen wie z.B. Sauermilch-, Joghurt-, Kefir-, Buttermilch-, Sahneerzeugnis. Es kann mit Molkenerzeugnissen angereichert werden, unter Zusatz beigegebener Lebensmittel, auch unter Verwendung färbender Lebensmittel bis zu insgesamt 30 % der Füllmenge des Fertigerzeugnisses. Ein Molkenmischerzeugnis wird hergestellt aus Molkenerzeugnissen und/oder angereichert mit Milcheiweißerzeugnissen, unter Zusatz beigegebener Lebensmittel, wobei der Anteil der Molkenerzeugnisse größer ist als die Summe der anderen Anteile.

Die nährwertbezogene Angabe „ohne Zuckerzusatz“ ist laut Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zulässig, wenn einem Produkt keine Einfach-, oder Zweifachzucker (z. B. Traubenzucker oder Haushaltszucker) und keine anderen wegen ihrer süßenden Wirkung verwendeten Lebensmittel, zum Beispiel Sirupe oder Honig, zugesetzt wurden. Der Zusatz von Süßungsmitteln oder Zuckeraustauschstoffen ist erlaubt.

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irrführend sein, insbesondere in Bezug auf Zusammensetzung, Art, Identität und Eigenschaften.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Begriff „Milk Drink“ vermittelt den Eindruck ein Milchmischgetränk zu kaufen, in dem zum Großteil Vollmilch oder entrahmte Milch enthalten ist. Erfährt der Verbraucher durch die Bezeichnung und die Zutatenliste, dass es sich um ein Getränk aus 60 % Molkenerzeugnis und nur 35 % entrahmter Milch handelt, kann dies zu Irritationen führen. Aus der Bezeichnung auf der Schauseite sollte deutlicher hervorgehen, dass im Getränk ein höherer Anteil an Molke als an Milch enthalten ist.

Die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ ist zulässig, wenn im Produkt statt Zucker oder Lebensmittel mit süßender Wirkung Süßungsmittel enthalten sind. Somit entspricht die Kennzeichnung in dieser Hinsicht den rechtlichen Vorschriften.

Fazit:

Das Produkt sollte auf der Schauseite als Molkengetränk mit Vanillegeschmack bezeichnet werden.

Stellungnahme der Immergut GmbH & Co. KG, Schlüchtern

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Wir deklarieren Schokogetränk aus Molke und entrahmter Milch, bzw. Getränk mit Vanillegeschmack aus Molke und entrahmter Milch. Molke ist Bestandteil der Milch. Molke + Milch = 95 % Milchanteil. Wir schreiben Milk Drink und Choco Drink, nicht Vanillemilch und Schokoladenmilch.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de