Das ärgert beim Einkauf:

Keiler Weißbier

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

„Aus dem Spessart“ beworben, aber nicht dort gebraut: Brauort liegt etwa 180 Kilometer entfernt
getaeuscht

Die Adresse der Firma Keiler-Bier in Lohr, sowie die Werbung mit „nach urtypischer Brautradition aus dem Spessart“ auf der Bierflasche können Verbraucher leicht als Hinweis auf die dortige regionale Herstellung deuten. Dagegen informiert ein Zeitungsartikel die Leser darüber, dass das Bier nicht im Spessart, sondern im oberfränkischen Kulmbach gebraut wird. Der Anbieter sollte keinen falschen Eindruck über die Herkunft des Bieres vermitteln.

 

Auf den Flaschen mit Keilerbier steht vorn auf dem Etikett "nach urtypischer Brautradition aus dem Spessart" und hinten "Keiler-Bier GmbH, Postfach 1265, 97803 Lohr". Laut Mainpost vom 22.02.2017 wird das Keiler-Bier in der Flasche aber in Würzburg und Kulmbach gebraut nicht in Lohr oder im Spessart. Müssten die nicht auch draufschreiben, wo das Keiler gebraut wird bzw. sind die Etiketten so zulässig, die es so aussehen lassen als ob Keiler wie früher aus Lohr kommt?
Verbraucher aus Karlstadt vom 22.02.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Das Produkt „Keiler-Bier, Beispiel Sorte Keiler Weißbier, 0,5 L“ wirbt auf dem Etikett mit „nach urtypischer Brautradition aus dem Spessart“. Auf der Rückseite wird die Adresse Keiler-Bier GmbH in Lohr angegeben. Ein Artikel der Zeitung „Main Post“ vom 21.02.2017 zitiert die Pressesprecherin der Brauerei in Kulmbach mit der Aussage „alle Keiler-Spezialitäten in der Bügelverschlussflasche werden in Kulmbach gebraut und auch abgefüllt“. Kulmbach liegt in der Nähe von Bayreuth und ist zirka 180 Kilometer von Lohr entfernt und liegt außerhalb des Main-Spessart-Kreises.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie beispielsweise die Herkunft. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

Gemäß der Verordnung sind auf verpackten Lebensmitteln der Name und die Anschrift des Herstellers, Importeurs, Verpackers oder des Verkäufers verpflichtend anzugeben. Die Angabe des Produktionsortes der Ware ist freiwillig. Jedoch sieht die Verordnung eine Herkunftsangabe vor, wenn der Verbraucher durch beigefügte Informationen oder das Etikett getäuscht werden könnte.

Nach dem Markengesetz ist zur Unterlassung verpflichtet, wer geografische Herkunftsangaben für Waren benutzt, die nicht aus diesem Ort stammen, wenn bei der Benutzung eine Gefahr der Irreführung über die geographische Herkunftsangabe besteht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die auf dem Etikett angegebene Adresse gibt den Hersteller, Verpacker oder Verkäufer des Bieres an. Dass es sich hier um den Verkäufer handelt, ist zwar für Verbraucher nicht erkennbar, aber zulässig. Kommen jedoch weitere Aussagen hinzu, wie in diesem Fall „nach urtypischer Brautradition aus dem Spessart“ können Verbraucher davon ausgehen dass es sich nicht nur um eine typische Brauart im Spessart geht, sondern dass das Bier auch aus dem Spessart kommt, also dort gebraut wird. Der Hersteller sollte nach unserer Auffassung auf Hinweise verzichten, die einen anderen als den tatsächlichen Herstellungsort nahelegen.

Fazit:

Die Informationen und Werbeaussagen auf der Bierflasche können Verbraucher so auffassen, dass das Bier tatsächlich aus der Region Spessart stammt. Daher sollte der Hersteller auf dem Etikett klar stellen, dass dies nicht zutrifft und den Brauort, beispielsweise durch den Hinweis „gebraut in Kulmbach“ nennen.

Stellungnahme der Keiler Bier GmbH, Lohr am Main

Die Deklaration unseres Keiler Weißbieres entspricht der geltenden EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Diese besagt in Artikel 9, dass auf Lebensmitteln die Firma und Anschrift des Unternehmens angegeben werden müssen, die das Produkt vermarktet, also nicht der Hersteller. Die Keiler Bier GmbH, die auf dem Rückenetikett als Absender auftritt, ist Vermarkter des Bieres. 

Verbraucherbeschwerde Downloads

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de