Das ärgert beim Einkauf:

Knusperone Premium Müsli Früchte & Nüsse

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Die Aufmachung vermittelt ein hochwertiges Müsli, doch der Zuckeranteil ist unerwartet hoch.
getaeuscht

 

Die Aufmachung mit den Hinweisen „38 % Vollkorn“ und „mit 53% Früchten, Nüssen und Kürbiskernen“ vermittelt ein gesundes, hochwertiges Müsli. Der Zuckeranteil ist mit 26 Prozent aber vergleichsweise hoch. Der Blick in die Zutatenliste zeigt zudem, dass bei den beworbenen 53 Prozent auch gezuckerte Früchte sowie karamellisierte, gezuckerte Cashewkerne mitgerechnet wurden. Durch die Zuckerung steigt der Zuckeranteil und der Frucht- und Nussanteil erscheint größer, als er tatsächlich ist.

Der Anbieter sollte die Aufmachung der Zusammensetzung anpassen.

Auf Vorder- und Rückseite der Verpackung wird mit fetten Lettern ein gesundes Lebensmittel suggeriert: „38% Vollkorn“ und „mit 53% Früchten“. Ich will nicht abstreiten, dass diese Angaben wohl auch dem tatsächlichen Inhalten entsprechen, jedoch ist der Geschmack sehr süß und laut Nährwerttabelle befinden sich 24,9g Zucker je 100g im Produkt. Das ist alles andere als gesund und ich frage mich beim Blick auf die Zutatenliste ob es in einem „Premium“ Müsli notwendig ist, Cashewkerne zu karamellisieren sowie Ananasstücke, Papayastücke und Kokoschips zu zuckern! Es handelt sich hier meiner Meinung nach um eine Zuckerbombe, die vortäuscht ein gesundes Müsli zu sein.
Verbraucher aus Linkenheim vom 15.04.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Aufmachung mit den Hinweisen „38 % Vollkorn“ und „mit 53% Früchten, Nüssen und Kürbiskernen“ vermittelt ein gesundes, hochwertiges Müsli. Der Zuckeranteil ist mit 26 Prozent aber vergleichsweise hoch. Der Blick in die Zutatenliste zeigt zudem, dass bei den beworbenen 53 Prozent auch gezuckerte Früchte sowie karamellisierte, gezuckerte Cashewkerne mitgerechnet wurden. Durch die Zuckerung steigt der Zuckeranteil und der Frucht- und Nussanteil erscheint größer, als er tatsächlich ist. 

Darum geht’s:

Der Anbieter bewirbt sein Premium-Müsli mit den Hinweisen „38% Vollkorn“ und „mit 53% Früchten, Nüssen und Kürbiskernen“. Die Nährwerttabelle auf der Rückseite zeigt einen Gesamtzuckergehalt von 26 Gramm pro 100 Gramm. Der Blick in die Zutatenliste zeigt zudem, dass bei den 53 Prozent neben verschiedenen Nüssen, Kürbiskernen und getrockneten Früchten auch gezuckerte Ananasstücke, gezuckerte Papayastücke sowie karamellisierte, gezuckerte Cashewkerne mitgerechnet wurden. Sie beziehen sich daher nicht auf den reinen Frucht- und Nussanteil.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Ebenfalls in der LMIV vorgeschrieben ist die Verpflichtung einer Mengenkennzeichnung für Zutaten, die bildlich oder durch Hinweise hervorgehoben werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Insgesamt vermittelt die Aufmachung ein gesundes, hochwertiges Müsli. Der Zuckergehalt ist aber mit 26 Gramm pro 100 Gramm im Vergleich zu anderen Früchtemüslis deutlich höher. Dies bei einem hochwertigen Müsli aus unserer Sicht nicht zu erwarten. Der prominente Hinweis „Mit 53 % Früchten, Nüssen und Kürbiskernen“ lässt zudem erwarten, dass hier nur die reinen Frucht- und Nussanteile zusammengezählt wurden. Tatsächlich ist bei den 53 Prozent auch zugesetzter Zucker eingerechnet. Durch die Zuckerung erhöht sich der Zuckeranteil und der Frucht- und Nussanteil erscheint größer, als er tatsächlich ist.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Aufmachung der Zusammensetzung anpassen.

Stellungnahme der DE-VAU-GE Gesundkostwerk Deutschland GmbH, Lüneburg

Bei diesem hochwertigen Müsli sind lediglich die beiden Früchte Ananas und Papaya gesüßt, weil sie ohne Zuckerzusatz sehr schnell hart werden. Das Müsli enthält gut  20 % natürlichen Zucker aus den Trockenfrüchten. Nur ca. 5,5 % zugesetzter Zucker stammen aus den gesüßten Ananas- und Papaya-Stückchen und aus dem Cashewkrokant.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de