So haben Hersteller reagiert:

Kornmayers Bad Vilbeler Dry Gin

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Bad Vilbeler Dry Gin wurde nicht in Bad Vilbel hergestellt. Das Produkt ist im Online-Shop nicht mehr erhältlich.
Geändert

„Kornmayers“ bewirbt Spirituosen und weitere Produkte mit Städtenamen und stellt damit einen regionalen Bezug zu den Produkten her. Was die Städte jedoch mit den Produkten gemeinsam haben, bleibt unklar. Gerade dies sollte der Hersteller deutlich auf dem Etikett erläutern.

Ich habe ein lokales Geschenk für einen Geburtstag gebraucht und bin dann peinlicherweise später belehrt worden, dass der Hersteller aus Dreieich sei und die Produkte (Gin, Senf, Zwiebeln usw.) überhaupt keinen Bezug zu Bad Vilbel hätten - anders als es auf dem Etikett erscheint.
Gemäß Impressum sehe ich nun, dass „Kornmayers“ tatsächlich in Dreieich sitzt. Könnten Sie dies bitte prüfen, ob hier zu Recht ein als lokal hergestelltes Produkt vermarktet wird.
Verbraucherin aus Bad Vilbel vom 19.11.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung

Darum geht’s:

Das Produkt heißt „Bad Vilbeler Dry Gin“. Auf der Rückseite des Gins ist die Adresse der Firma Kornmayers in Dreieich aufgeführt. Eine Information, wo der Gin hergestellt wurde oder welchen Bezug der Gin zu Bad Vilbel hat, ist nicht zu finden.  
Auf kornmayers.de stehen zu Ende 2017 und zu Beginn des Jahres 2018 darüber hinaus weitere regionale Spezialitäten im Angebot. Insgesamt werden mehr als 20 Städte aufgelistet, nach denen verschiedene Produkte benannt werden. Auch bei diesen Angeboten ist meist nicht ersichtlich, welcher Zusammenhang zwischen dem Produkt und dem angegebenen Ort besteht.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach der Verordnung ist die Angabe des Herkunftsorts verpflichtend, falls ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher über den tatsächlichen Herkunftsort des Lebensmittels möglich wäre, insbesondere wenn die dem Lebensmittel beigefügten Informationen oder das Etikett insgesamt sonst den Eindruck erwecken würden, das Lebensmittel komme aus einem anderen Herkunftsort.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei einem Produktnamen wie „Bad Vilbeler Dry Gin“ können Verbraucher erwarten, dass es einen konkreten Bezug zu Bad Vilbel gibt. Dies könnte beispielweise die Herstellung, die Zutaten oder die Rezeptur sein, was jedoch für den Verbraucher nicht erkennbar ist. Auf den ersten Blick scheinen sich die verschiedenen „regionalen Spezialitäten“ nur durch Städtenamen zu unterscheiden.

Fazit:

Der Hersteller sollte Bad Vilbel nur dann im Produktnamen des Gins nennen, wenn die Herstellung und/oder die Rohstoffe aus Bad Vilbel stammen. Außerdem sollte er dies auf der Flasche entsprechend kennzeichnen.

Stellungnahme der Verlag Manufaktur Kornmayer Hentschel Winter GbR, Dreieich

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die Idee war, einen Gin zu kreieren, der ein typisches Bad Vilbeler Aroma aufweist. Bad Vilbel ist für Mineralwasser und Limonaden bekannt. Daher die Orange als Aroma für diese Gin-Note. Der Gin wird im Odenwald nach Kundenwunsch nach dessen Rezeptur-Idee gebrannt. Auf dem Etikett stehen Marke und Anschrift in Dreieich klar und deutlich. 

Ergebnis

Die Verbraucherzentrale hat das Produkt 2018 noch in geänderter Aufmachung im Handel gefunden. Aktuell wird es auf kornmayers.de nicht mehr zum Kauf angeboten.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de