Das ärgert beim Einkauf:

Kramer Schwarzwald PicNic Edellachsröllchen

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Produktbezeichnung ohne weiteren Hinweis ist nicht eindeutig.
getaeuscht

Die Produktbezeichnung „Edellachs-Röllchen mit Peppadew-Frischkäse-Füllung“ ohne weiteren Hinweis ist aus unserer Sicht nicht eindeutig und birgt Verwechslungsgefahr mit dem Fisch Lachs. Durch die transparente Verpackung sind zwar Lachsschinkenröllchen erkennbar. Der Anbieter sollte aber unabhängig davon eindeutige Produkt- und Zutatenbezeichnungen wählen.

Mich stört es, dass in Edellachs-Röllchen – der Name ist ganz dick aufgedruckt – Schweinefleisch enthalten ist. Für mich als Allergiker gegen Schweinefleischeiweiß wäre das fast zum Verhängnis geworden, wenn ich die Rückseite nicht zufällig gelesen hätte. Es befindet sich kein Hinweis auf der Vorderseite, dass sich noch Schweinefleisch im Produkt befindet. Zudem endet der Satz auf dem Etikett mit "Kann Spuren" - von was enthalten?

Verbraucher aus Burgkirchen vom 14.04.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Auf der Schauseite ist außer dem Produktnamen „Edellachs-Röllchen mit Peppadew-Frischkäse-Füllung“ nur die Marke sowie die Firmenadresse abgedruckt. Durch das Sichtfenster sind die Lachsschinkenröllchen zu erkennen. Die Zutatenliste nennt als Hauptzutaten Edellachsfleisch sowie Schweinefleisch und jodiertes Kochsalz. Zudem ist ein unvollständiger Spurenhinweis aufgedruckt: “Kann Spuren“.

Das ist geregelt:

Gibt es für ein Lebensmittel keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung, so muss eine verkehrsübliche oder – falls diese ebenfalls fehlt – eine beschreibende Bezeichnung gewählt werden. Eine verkehrsübliche Bezeichnung muss von den Verbrauchern akzeptiert sein, ohne dass eine weitere Erklärung notwendig wäre. Eine beschreibende Bezeichnung muss hinreichend genau sein, um die tatsächliche Art des Lebensmittels zu erkennen und es von anderen Erzeugnissen zu unterscheiden, mit denen es verwechselt werden könnte. Diese Vorgaben sind in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung festgelegt.

Lachs ist eine Handelsbezeichnung für bestimmte Fische aus der Familie der Lachsfische. In den Leitsätzen für Fische, Krebs und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sind verschiedene Produkte aus Lachs beschrieben. Im Zusammenhang mit Fischfilet und Fischprodukten wird mehrfach der Begriff „Fischfleisch“ verwendet.

In den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse ist Lachsfleisch als „Karbonadenschinken aus weitgehend von Fettgewebe befreiten Kotelettsträngen“ beschrieben. Ohne weitere Angabe der Tierart stammen Lachsfleisch oder Lachsschinken vom Schwein.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unserer Ansicht nach ist der Produktname nicht eindeutig, insbesondere da nicht der Begriff „Lachsschinken“ verwendet wird, sondern „Edellachs“. Die Bezeichnung könnte identisch für ein Fischerzeugnis verwendet werden und wir gehen davon aus, dass Verbraucher bei dieser Bezeichnung in erster Linie an ein Produkt aus Fisch denken. So findet man auch in Suchmaschinen mit dem Begriff „Lachsröllchen“ nahezu ausschließlich Rezepte für Röllchen aus dem Fisch Lachs. Auch der Begriff „Edellachsfleisch“ ist aus unserer Sicht nicht klar. Unabhängig von Produktabbildungen und dem Aussehen von Produkten sollten Kennzeichnungen auf Lebensmitteln eindeutig sein. Das ist hier nicht der Fall.

Ein unvollständig abgedruckter Spurenhinweis kann Verbraucher verunsichern.

Fazit:

Der Anbieter sollte eindeutige Produkt- und Zutatenbezeichnungen wählen und den Spurenhinweis vollständig aufdrucken.

Stellungnahme der Kramer GmbH, Umkirch

Gemäß den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse (2.413.1) wird das Teilstück des Schweinerückens als Lachs bezeichnet. Auf dem Etikett mit der Verkehrsbezeichnung und den gesamten Inhaltsstoffen ist eindeutig Schweinefleisch gekennzeichnet. Kann Spuren von ….. – eine genaue Erklärung hierzu finden Sie auf der Seite Lebensmittelklarheit.de unter Informationen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de