Das ärgert beim Einkauf:

Langnese Cremissimo Bourbon Vanille Leicht, 40 % weniger Fett

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

40 % Fettreduktion bei Fettgehalt von 4,5 % spielt für die Energiezufuhr kaum eine Rolle
getaeuscht

Das Versprechen „Genuss ohne Reue“ in Verbindung mit der Auslobung eines deutlich reduzierten Fettgehaltes in Prozent ist nur ehrlich, wenn die absolute Fettmenge auch um einen relevanten Betrag sinkt und dadurch der Kaloriengehalt des Lebensmittels merkbar geringer ist. Ansonsten sollte der Anbieter dem Verbraucher auf den ersten Blick klar machen, worin der Vorteil der Fettreduktion liegen soll.

Durch die Namensgebung "Leichter Genuss", den Aufdruck "40 % weniger Fett als Cremissimo Bourbon-Vanille" auf der Verpackung und dem Werbetext "ganz besonderer Genuss ohne Reue" auf der Webseite erwartete ich eine deutlich reduzierte Kalorienzahl gegenüber dem normalen Produkt.
Durch den Vergleich der Nährwertkennzeichnung wird jedoch deutlich, dass der Unterschied an Kalorien zwischen den beiden Produkten sehr gering ist, da sie generell nur wenig Fett, aber viel Zucker enthalten. Der Zuckergehalt ist bei beiden identisch, nur der ohnehin geringe Fettgehalt wurde leicht reduziert.
Zusätzlich sind beim "Leichten Genuss" 100 % der Fette aus gesättigten Fettsäuren, während es beim klassischen Produkt "nur" 89 % sind. Der suggerierte "Genuss ohne Reue" wird sich deshalb kaum einstellen, da der Nährwert beider Produkte praktisch identisch ist. Die deutlich sichtbare Angabe "40 % weniger Fett" auf der Verpackung suggeriert einen deutlich größeren Unterschied. Ich fühle mich getäuscht.
Herr G. aus Aachen vom 05.07.2014

Darum geht’s:

Die Eiscreme ist auf der Homepage des Anbieters unter der Überschrift „Leichter Genuss“ mit dem Text beworben „Leckeres Vanilleeis mit echter Bourbon-Vanille in bewährter Cremissimo Qualität mit 40 % weniger Fett als die Standard-Variante Cremissimo Bourbon-Vanille. Unser beliebter Klassiker als ganz besonderer Genuss ohne Reue“. Auf der Schauseite der Verpackung steht neben dem Produktnamen der Hinweis „Leicht 40 % weniger Fett“. Die Nährwerttabelle auf der Rückseite der Packung nennt den Energiegehalt, die Hauptnährstoffe und Salz für 100 g, 100 ml (= 2 Kugeln) und den Anteil an der empfohlenen Nährstoffzufuhr für einen Erwachsenen in Prozent für die leichte Variante sowie die entsprechenden Werte für 100 ml der „normalen“ Eis-Variante. Beim Vergleich der Werte für 100 ml der beiden Eissorten kann der Kunde erkennen, dass der Unterschied nur in 10 kcal und 2 g (40 %) Fett besteht.

Das ist geregelt:

Nach der sogenannten Health-Claims-Verordnung ist die Werbung mit „reduziert“ oder „leichter“ in Bezug auf Makronährstoffe wie Kohlenhydrate, Eiweiße und Fett nur erlaubt, wenn der Unterschied gegenüber einem Vergleichsprodukt mindestens 30 % beträgt.
Das ist hier mit einem Unterschied von 40 % Fett zum genannten Vergleichsprodukt (Cremissimo Bourbon Vanille) erfüllt.

Im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist im §11 aufgeführt, dass es verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Darstellungen oder Aussagen insbesondere über die Beschaffenheit oder Zusammensetzung des Produkts verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei der Lebensmittelauswahl auf den Fettgehalt zu achten, ist eine allgemein bekannte Empfehlung, wenn jemand über eine geringere Energiezufuhr sein Körpergewicht reduzieren möchte. Die Werbung „Genuss ohne Reue“ in Verbindung mit dem plakativen Hinweis „40 % weniger Fett“ können unserer Ansicht nach Verbraucher als Hinweis auf eine kalorienreduzierte Eiscreme verstehen. Zumal nicht ersichtlich ist, welchen Mehrwert ein geringerer Fettgehalt sonst haben könnte. Fett ist ein Geschmacksträger und sorgt für eine cremige Konsistenz. Da der Kohlenhydrat- und Eiweißgehalt unverändert sind, kann die Creme zum Mengenausgleich des geringeren Fettgehaltes eigentlich nur mehr Wasser und Bindemittel enthalten.

Fazit:

Der Anbieter sollte nur mit einer Fettreduktion werben und „Genuss ohne Reue“ versprechen, wenn er dem Verbraucher sowohl auf den Internetseiten als auch auf der Verpackung verständlich erläutert, worin der Vorteil der Fettreduktion bestehen soll, wenn nicht gleichzeitig der Kaloriengehalt relevant niedriger liegt.

Stellungnahme der Unilever Deutschland GmbH, Deutschland

Kurzfassung:

„Cremissimo Bourbon-Vanille Leicht“ ist ein Genussprodukt und soll in erster Linie schmecken. Wir konnten bei gleichbleibendem Zuckeranteil eine Reduzierung des Gesamtfettgehaltes um 40 Prozent auf 5 g/100 g erreichen. In der Nährwertkennzeichnung werden auch die Werte des nicht fettreduzierten Vergleichsproduktes angegeben, so dass der Verbraucher Transparenz bezüglich der Nährstoffzusammensetzung hat.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de