So haben Hersteller reagiert:

Lockdown-Box auf peek-nutrition.de

Änderung: Dass die verschiedenen Nudelsorten fast alle aus Sojabohnen bestehen, ist im Online-Shop jetzt besser zu erkennen.
Geändert

Aus den Produktnamen wie „Green Bean Fettuccine“ oder „Red Bean Spaghetti“ geht  nicht hervor, dass es sich bei sechs der acht Sorten um Erzeugnisse aus oder mit Sojabohnen handelt. Da beim Lockdown-Angebot keine Zutatenliste zu finden war und der Hinweis auf Sojabohnen nicht lesbar, entstand der falsche Eindruck, die Nudeln bestünden aus vier unterschiedlichen Bohnenarten.

Der Anbieter hat auf der Homepage inzwischen die Zutatenlisten ergänzt.

Der Kauf der "Lockdown - Box" suggeriert anhand der Beschreibung und der Aufschrift auf den Produktbildern, dass grüne, gelbe, rote und schwarze Bohnen verwendet werden. Als Zutaten sind ausschließlich Sojabohnen aufgezählt. Das Wort "Soja" taucht in der Überschrift nicht auf.
Verbraucher aus München vom 01.02.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Aus den Produktnamen wie „Green Bean Fettuccine“ oder „Red Bean Spaghetti“ geht  nicht hervor, dass es sich bei sechs der acht Sorten um Erzeugnisse aus oder mit Sojabohnen handelt. Da beim Lockdown-Angebot keine Zutatenliste zu finden ist und der Hinweis auf Sojabohnen nicht lesbar ist, entsteht der falsche Eindruck, die Nudeln bestünden aus vier unterschiedlichen Bohnenarten.

Darum geht’s:

Im Online-Shop auf peek-nutrition.de ist das Angebot einer „Lockdown-Box“ mit 12 Nudelpackungen zu finden. Es sind acht Sorten aufgeführt, die in der Box jeweils ein- oder zweimal enthalten sind. Die Namen der Nudeln verweisen auf vier unterschiedlich farbige Bohnen, beispielsweise „Black Bean Spaghetti“ oder „Green Bean Fettuccine“.

Beim Anklicken der einzelnen Sorten erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher einige Detailinformationen, beispielsweise Preis und Kochzeit, aber keine Zutatenliste. Auf der Vorderseite der Verpackung ist unten klein ein Hinweis abgedruckt, beispielsweise „100 % Grüne Sojabohnen“, der im Online-Angebot nicht lesbar ist. Die Zutaten – in sechs von acht Sorten ausschließlich oder fast ausschließlich Sojabohnen – sind im Rahmen des Lockdown-Angebots nicht zu finden.

Bei Einzelbestellung der Nudeln sind Zutatenlisten zu finden. Sie zeigen, dass lediglich die „Black Bean Spaghetti“ sowie die „Black Bean Fettuccine“ aus schwarzen Bohnen bestehen und damit frei von Sojabohnen sind.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Die Verordnung schreibt zudem vor, dass Allergene wie Soja im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden müssen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aus dem Produktnamen geht nicht hervor, dass es sich bei sechs der acht Nudelsorten um Erzeugnisse aus gelben oder grünen Sojabohnen handelt. Vielmehr erwartet man Nudeln aus unterschiedliche Bohnenarten. Beim Lockdown-Angebot fehlen zudem die Zutatenlisten und der Hinweis auf Sojabohnen ist online nicht lesbar. So können Verbraucherinnen und Verbraucher nicht erkennen, dass die unterschiedlichen Nudelsorten fast alle aus verschiedenfarbigen Sojabohnen bestehen oder Sojabohnen enthalten.

Fazit:

Der Anbieter sollte bereits im Produktnamen deutlich machen, dass die Pasta überwiegend aus Sojabohnen bestehen, und im Online-Shop die Pflichtinformationen wie die Zutatenlisten bereitstellen.

Stellungnahme der Peek Nutrition, Hannover

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 15.03.2021 hat der Anbieter bislang nicht reagiert.

Geändert

Ergebnis

alt: Lockdown-Box, peek-nutrition.de, 03.02.2021; neu: mit Produktbeschreibung: 26.03.2021

Der Anbieter hat auf der Homepage inzwischen die Zutatenlisten ergänzt. Die Namen der Nudelsorten sind unverändert und weisen nach wie vor auf vier unterschiedliche Bohnensorten hin.