Das ärgert beim Einkauf:

Marabou Mintkrokant

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Angepriesene Minze nur als Geschmack der Aromen vorhanden
getaeuscht

Mein Freund und ich stellten fest, dass auf der Schokolade "Marabou Mint Krokant, King Size, 250 g" VORNE auf der Packung die Definition "Milchschokolade mit Minze" steht. Enthalten ist aber nur Aroma (nicht mal Minzaroma).
Frau L. aus Kiel vom 31.05.2014

Zusammenfassung:
Durch die klare Auslobung auf der Schauseite „Milchschokolade mit Minze“ hat die Verbraucherin nachvollziehbar Bestandteile von (Pfeffer-)Minze in der Schokolade erwartet. Wenn der Geschmack ausschließlich auf Aromen beruht, sollte der Anbieter die Schokolade auch bereits auf der Schauseite ehrlich beispielsweise als „Milchschokolade mit Aroma Geschmacksrichtung Minze“ bezeichnen und die Abbildungen der Minzblätter entfernen.

Darum geht’s:
Der Phantasiename „Marabou Mintkrokant“ ist auf der Schauseite der Schokolade durch den Zusatz „Milchschokolade mit Minze“ erläutert und mehrere Minzblätter sind abgebildet. In der Verkehrsbezeichnung auf der Rückseite ist die Schokolade als „Milchschokolade mit Minzgeschmack und Mandelkaramell (20 %)“ beschrieben. In der Zutatenliste tauchen keine Bestandteile von Minzblättern auf. Der Geschmack nach Minze kann nur von den zugesetzten Aromen stammen.

Das ist geregelt:
Nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), § 11, ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Aufmachungen oder Darstellungen über die Art, Beschaffenheit oder Zusammensetzung verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Unserer Auffassung nach können sich Verbraucher verständlicher Weise durch die Aufmachung der Schauseite der Verpackung getäuscht sehen.

Fazit:
Die Kennzeichnung und Aufmachung sollte daher die Zusammensetzung des Produkts klar widerspiegeln und bereits auf der Schauseite auf die Aromatisierung hinweisen.

Stellungnahme der Mondelez Deutschland Services GmbH & Co. KG, Bremen

Kurzfassung:
Frische oder getrocknete Minzblätter können in Schokolade technisch nicht verarbeitet werden. Bei Marabou Mint ist ein komplexes Minz-Aroma geschmackgebend, das auch natürliche Bestandteile enthält. Nach EU-Aromen-Verordnung sind mehrere Aromen unter „Aroma“ zusammengefasst. Der Geschmackshinweis „Minze“ und eine Zutatenliste werden deutlich angegeben, um die Kaufentscheidung zu erleichtern.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de