So haben Hersteller reagiert:

Meßmer, Grüner Tee mit Matcha, ehemals Meßmer Grüner Tee – Matcha

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Umstellung des Produktes in geänderter Aufmachung erfolgt im April 2016 – Matcha-Anteil nach wie vor gering
Geändert

Der in Wort und Bild beworbene Matcha-Tee macht nur 2,5 % des Tees aus. Aufgrund der Verpackungsgestaltung können Verbraucher jedoch einen deutlich höheren Matcha-Anteil erwarten. Der Hersteller sollte deshalb die Verpackung ändern und die Darstellung dem geringen Matcha-Anteil anpassen.

Meine Freundin ist leidenschaftliche Matcha-Tee-Trinkerin und als ich diese Anzeige in der Zeitschrift beim Arzt gesehen und gleich fotografiert habe, um den Tee auch im Regal zu finden, wollte ich ihr eine Freude machen und habe von Messmer einen Matcha-Tee gekauft. Als ich ihr den Tee geschenkt habe, war der Ärger groß, als sie feststellte, dass von den 1,5 g im Beutel gerade mal 2,5 % Matcha sind. Das sind weniger als 40 mg!
Verbraucher aus Gießen vom 04.12.2015

Darum geht’s:

Matcha heißt gemahlener Tee: Dazu werden Grünteeblätter nach einem aufwendigen Verfahren zu sehr feinem Pulver verarbeitet. Dieses gilt als besonders edel, ist teuer und wird unter anderem zur Verfeinerung von Blatt-Tees verwendet.
Auf der Vorderseite der Verpackung sind vier Teeblätter und eine größere Menge Matcha-Teepulver abgebildet. „Grüner Tee – Matcha“ steht in großen Buchstaben über dieser Abbildung. Die Zutatenliste zeigt jedoch, dass der tatsächliche Anteil nur 2,5 % beträgt.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften oder die Menge des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung, Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Verpackung ist optisch so gestaltet, dass Verbraucher von einem höheren Matcha-Anteil als von nur 2,5 % ausgehen können. Sie sehen sich getäuscht, weil die Diskrepanz zwischen Aufmachung und tatsächlichem Matcha-Anteil zu groß ist.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Aufmachung der Schauseite so gestalten, dass Verbrauchererwartungen nicht enttäuscht werden; zum Beispiel durch eine deutliche Reduzierung des Matcha-Teepulvers auf der Verpackung.

Stellungnahme der Ostfriesischen Tee Gesellschaft GmbH & Co. KG

Kurzfassung:

Der Artikel mit dem Produktnamen Meßmer „Grüner Tee – Matcha“, gemeinsam mit der ergänzenden Produktbezeichnung „Grüner Tee mit Matcha“ auf der Schauseite, der Abbildung von Grüntee-Blättern und Matchapulver sowie der prozentualen Angabe des Matchagehaltes im Zutatenverzeichnis wird aus unserer Sicht angemessen charakterisiert. Für mehr Transparenz werden wir jedoch bei Neuauflage Bezeichnung und Abbildung auf der Frontseite abändern.

Ergebnis

Die Umstellung auf die geänderte Verpackung wird laut Hersteller im April 2016 erfolgen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist der Matcha-Anteil mit 2,5 % für eine deutlich beworbene Zutat nach wie vor gering.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de