Das ärgert beim Einkauf:

Milchfrisch Frucht-Quark

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Statt Quark stehen Frischkäse und Joghurt in der Zutatenliste.
getaeuscht

Der Name des Produktes lautet Frucht-Quark und als solches habe ich es gekauft. Beim Lesen der Inhaltsangabe stellt man aber fest, dass das Produkt keinerlei Quark enthält, sondern aus Frischkäse und Joghurt besteht. Das mag ja nicht schlecht sein, aber dann sollte man es auch als das darstellen, was es ist.
Verbraucher aus Westhofen vom 29.04.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Der Name „Frucht-Quark“ weist auf Speisequark als Zutat hin. In der Bezeichnung und in der Zutatenliste ist von Frischkäse beziehungsweise Frischkäsezubereitung die Rede. Um Missverständen vorzubeugen, sollten Werbeangaben und Bezeichnungen dieselben Begriffe verwenden.

 

Darum geht’s:

Der Titel „Frucht-Quark“ des Produktes weist auf Speisequark als wesentliche Zutat hin. In der Bezeichnung und bei den Zutaten steht Frischkäse und nicht Speisequark.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Die Käseverordnung unterscheidet die Produktgruppe „Frischkäse“ nach den Standardsorten: Speisequark, Schichtkäse, Rahmfrischkäse und Doppelrahmfrischkäse. Der Unterschied besteht im Gehalt an Fett und Trockenmasse und somit auch in der Konsistenz. Erfüllt ein Frischkäse die Vorgaben für Speisequark, kann er auch so bezeichnet werden. Das ist aber nicht verpflichtend.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei einem Produkt mit dem Namen „Frucht-Quark“ erwarten Verbraucher unserer Meinung nach in der Zutatenliste Speisequark und nicht Frischkäse. Verbraucher verstehen unter dem Begriff Frischkäse im Allgemeinen Rahmfrischkäse oder Doppelrahmfrischkäse. Diese unterscheiden sich in der Konsistenz deutlich von Speisequark. Wenn ein Produkt mit „Quark“ wirbt, sollte dieser auch im Zutatenverzeichnis zu finden sein.

Fazit:

Der Anbieter sollte das Produkt nur dann „Frucht-Quark“ nennen, wenn auch tatsächlich Speisequark in der Zubereitung ist.

Stellungnahme der Milchfrisch Vertriebs-GmbH, Leonberg

Kurzfassung:

„Quark“ ist umgangssprachlich die Kurzform für Speisequark. Da der Begriff „Quark“ nicht lebensmittelrechtlich definiert ist, darf dieser auch nicht in der Verkehrsbezeichnung und Zutatenliste erscheinen. Die Käseverordnung schreibt für die Untergruppe „Speisequark“ den übergeordneten Begriff „Frischkäse“ vor. Der Begriff „Frischkäse“ ist im Sinne der Käseverordnung korrekt deklariert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de