Das ärgert beim Einkauf:

Müllermilch Milch Reis des Monats Typ Pistazie

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Pistazie beworben, aber nur als Geschmack des Aromas vorhanden
getaeuscht

Durch die Abbildung von Pistazien und die Sortenbezeichnung „Typ Pistazie“ können Verbraucher erwarten, dass in irgendeiner Form Pistazienbestandteile im Produkt enthalten sind. Dies ist nicht der Fall.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte der Anbieter durch den Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ auf der Schauseite deutlicher machen, dass Pistazie nur für die Geschmacksrichtung steht.

Auf der Deckeloberseite sind Pistazien abgebildet, was mir suggeriert, dass auch echte Pistazien im Milchreis vorhanden sind. Dies ist aber mitnichten der Fall, wie sich bei Betrachtung der Zutatenliste herausstellt. Da es sich bei Pistazien um teure Früchte handelt und diese abgebildet sind, gehe ich nicht davon aus, billige Aromastoffe konsumieren zu "dürfen"!
Verbraucherin aus Groß-Umstadt vom 14.10.2014

Darum geht’s:

Die Sorte des Milchreises heißt Typ Pistazie. Neben einem großen grünen Saucenklecks auf einem Löffel Milchreis sind zwei Pistazien auf dem Deckel abgebildet. Die Verkehrsbezeichnung beschreibt den Reis im Kleingedruckten als „Milchreis mit Zubereitung Pistaziengeschmack“. In der Zutatenliste taucht Pistazie als Begriff nicht auf. Dafür nennt sie unter anderem den grünen Farbstoff E141 (Kupferkomplexe der Chlorophylle) und Aroma.

Das ist geregelt:

Nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Bezeichnungen oder Darstellungen über die Art, Beschaffenheit oder Zusammensetzung verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Anbieter nennt und bildet Zutaten auf der Verpackung ab, die im Produkt so nicht vorkommen. Es sind keine Bestandteile von Pistazien enthalten, was Verbraucher an Hand des Produktnamens und Abbildungen aber unserer Ansicht durchaus erwarten können.

Fazit:

Bereits die Produktaufmachung auf der Schauseite sollte klar stellen, dass Pistazie nur die Geschmacksrichtung meint, die sich im Produkt lediglich als Aroma widerspiegelt.

Stellungnahme der Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG, Aretsried

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 31.10.2014 liegt keine Antwort vor.

Ergebnis

Im November 2015 wurde das Produkt mit dem Hinweis „ Neue Rezeptur“  im Handel angeboten. Dieses enthält laut Zutatenliste Pistazienmark. Allerdings fehlen die Angaben zum Pistaziengehalt. Eine Mengenkennzeichnung kann entfallen, wenn eine Zutat nur in kleinen Mengen zur Geschmacksgebung verwendet wird. Eine wesentliche Menge ist somit nicht enthalten.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale hat sich das Produkt nur unerheblich verändert. Außerdem sollte aufgrund der Aufmachung des Produktes im Zutatenverzeichnis die Menge an Pistazienmark genannt werden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de