Das ärgert beim Einkauf:

Niederegger Praliné 16 Minis Bakery Style

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Die abgebildeten Pralinen lassen einen anderen Inhalt erwarten.
getaeuscht

Die Abbildung auf der Verpackung präsentiert mehrere „Pralinés“ – jeweils mit ihren Namen. Darunter sind gefüllte Pralinen mit einer Schokoladenhülle sowie kleine Backwerke abgebildet, die wie Pralinen aussehen. Aus der Darstellung wird nicht deutlich, welche der abgebildeten Pralinen tatsächlich zu erwarten sind. Erst durch die Bezeichnung auf der Rückseite oder nach dem Öffnen stellt sich heraus, dass die Packung einheitlich gestaltete Schokoladenpralinen enthält, mit geschmacklich unterschiedlichen Füllungen.
Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite die Aufmachung dem Inhalt der Verpackung anpassen.

Auf der Frontseite der Pralinenschachtel sind 4 Pralinen optisch verlockend dargestellt, die in der Verpackung fehlen. Detaildarstellung: Blueberry Cheesecake, Chocolate Cupcake, Tiramisu und Toffee. Diese Pralinen gibt es definitiv nicht im Niederegger Portfolio. Auch die Verpackung im Inneren ist für diese Pralinen nicht gestaltet. Gleiches gilt für 16 Minis Marzipan Edition.
Beim ersten Kauf nahmen wir an, dass es sich um einen Verpackungsfehler handeln würde. Danach war es offensichtlich, Firma Niederegger täuscht seine Kunden bewusst und vorsätzlich. Die Antworten auf unsere direkte Intervention beim Niederegger Vertrieb Inland waren so dumm und unqualifiziert, dass wir uns an den Verbraucherschutz wandten. Diese Kommunikation können wir gerne zur Verfügung stellen.
Verbraucher aus Kuchen vom 06.10.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Die Schauseite der Niederegger Pralinés weist mit den Worten „16 Minis Bakery Style“ und der Abbildung von kleinen Pralinen mit Namen auf den Inhalt der Verpackung hin. Die Abbildung auf der Rückseite zeigt vier unterschiedlich gefüllte Schokoladenpralinen. Die Sorten heißen „Tiramisu“, „Chocolate Cupcake“, „Toffee“ und „Blueberry Cheesecake“ und sind jeweils viermal enthalten.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dieser Grundsatz gilt für die Gesamt-Aufmachung eines Lebensmittels, dazu gehören auch Abbildungen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Abbildung auf der Pralinenschachtel lässt unserer Ansicht nach kaum Zweifel, dass die Verpackung mehrere unterschiedlich gestaltete Pralinen enthält. Es wird hier nicht deutlich, dass lediglich optisch gleich gestaltete Pralinen in einer Schokoladenhülle stecken, die nach Vorbildern aus der Backstube gefüllt sind. Die Aufmachung der Schauseite steht unserer Ansicht nach im Widerspruch zum tatsächlichen Inhalt, was Verbraucher hinsichtlich der Zusammensetzung des Produktes irritieren kann.

Fazit:

Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite die Aufmachung dem Inhalt der Verpackung anpassen.

Stellungnahme der J.G. Niederegger GmbH & Co. KG, Lübeck

Kurzfassung:

Die Vorderseite der „Minis Bakery Style“ zeigt 6 Original-Inhalte und 4 Bilder, die deren Geschmacksrichtungen visualisieren. Hierfür sind Backwerke abgebildet, denen die Sorten nachempfunden sind. Dies ist in der Süßwarenbranche eine übliche Möglichkeit, dem Verbraucher Orientierung bzgl. der Geschmacksrichtung zu bieten. Die exakte Deklaration von Form und Menge befindet sich auf der Rückseite.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de