Das ärgert beim Einkauf:

Osterhusumer Meierei Frische Butter Milch

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Mit Husum in Schleswig-Holstein beworben, aber abgefüllt in Niedersachsen
getaeuscht

Die Aufmachung der frischen Buttermilch aus der „Osterhusumer Meierei“ vermittelt durch Wort und mehrere Landschaftsbilder ein regionales Produkt aus dem Raum um Husum. Weitere Angaben auf der Verpackung stehen jedoch im Widerspruch dazu. Der Anbieter sollte eindeutige Angaben zur Herkunft machen und mit der Aufmachung keinen falschen Eindruck vermitteln.

Auf der Packung steht Buttermilch Osthusumer Meierei, mit einer schönen Abbildung der Husumer Tine und des Leuchtturms. Wenn man das Kleingedruckte liest, hat das mit Schleswig Holstein und Husum nichts mehr zu tun. Abgefüllt in Oldenburg in Niedersachsen und nur hergestellt für die Osthusumer Meierei. Ich persönlich finde, dass das trotz der Angaben auf dem Produkt nicht sein darf, vor allem, wenn man gerne regional kaufen will.
Verbraucherin aus Arpsdorf vom 07.08.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Auf der Schauseite sind neben einer Küstenlandschaft mit Milchkühen ein rundes Siegel mit der Aufschrift „Osthusumer Meierei“ und einer Zeichnung der Fischersfrau „Tine“, einer Bronzefigur vom Husumer Marktplatz, abgebildet. Andere Verpackungsseiten zeigen das Wattenmeer und den Husumer Leuchtturm. Auf der Verpackungsrückseite steht die Angabe, dass das Produkt im niedersächsischen Oldenburg abgefüllt, also etwa 300 Kilometer entfernt, und für die Osterhusumer Meierei im schleswig-holsteinischen Witzwort in der Nähe von Husum hergestellt wurde. Auch das Identitätskennzeichen weist über die Bundeslandkennung „NI“ auf Niedersachsen, nicht auf Schleswig-Holstein hin.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) muss auf verpackten Lebensmitteln der Name und die Anschrift des Herstellers, Importeurs, Verpackers oder des Verkäufers stehen. Der Produktionsort der Ware muss nicht angegeben sein.

Weiterhin regelt die LMIV, dass die Angabe des Herkunftsorts verpflichtend ist, falls ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher über den tatsächlichen Herkunftsort des Lebensmittels möglich wäre, insbesondere wenn die dem Lebensmittel beigefügten Informationen oder das Etikett insgesamt sonst den Eindruck erwecken würden, das Lebensmittel komme aus einem anderen Herkunftsort.

Das Identitätskennzeichen ist eine Pflichtkennzeichnung auf tierischen Lebensmitteln. Es stellt jedoch keine Verbraucherinformation dar. Es gibt den Behörden der Lebensmittelüberwachung anhand von Kürzeln den Betrieb an, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Es kennzeichnet nicht die Herkunft der Rohstoffe.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Viele Verbraucher achten bei der Lebensmittelauswahl auf eine regionale Herkunft. Bei der Buttermilch vermittelt die Aufmachung vielen Verbrauchern eine Regionalität, die nicht zutrifft. Erst im Kleingedruckten auf verschiedenen Verpackungsseiten findet sich die Information, dass die Milch lediglich für und nicht direkt in der genannten Meierei hergestellt wurde. Und auch die Abfüllung findet den Angaben nach nicht regional in Schleswig-Holstein statt. Diese Hinweise können Verbraucher leicht übersehen, wenn sie nicht alle Detailangaben lesen.

Verbraucher können sich somit zu Recht ärgern, wenn sie erst nach dem Kauf bemerken, dass die beworbene Regionalität nicht erfüllt wird.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Verpackung so gestalten, dass sie keinen falschen Eindruck über die Herkunft vermittelt.

Stellungnahme der Osthusumer Meierei Witzwort eG, Witzwort

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 18.09.2017 liegt keine Antwort vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de