Das ärgert beim Einkauf:

Pasta rustica Trüffel-Tortelloni

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Trüffelanteil der gefüllten Nudeln mit 0,7 Prozent gering
getaeuscht

Die enthaltene Menge von Zutaten, die in der Bezeichnung genannt und auch abgebildet sind, sollte bereits auf der Schauseite stehen. Ist wie hier der Geschmack zusätzlich mit Aroma verstärkt, sollte der Verbraucher auch dies auf den ersten Blick beim Kauf erkennen können.

Steinhaus Trüffel Tortellini. Jetzt ganz ohne Trüffelgeschmack, eigentlich ganz ohne Geschmack. Schade eine solche "Pasta" mit meiner hausgemachten Bolognese Sauce zu servieren. Trotzdem dies Steinhaus letztes Jahr in Aussicht gestellt hat, ist das Produkt mit weiter gleichlautender Deklaration und großspurigen Trüffel Fotos im Handel. Das Schlimme: Generell hat jede Standard Nudel mehr Geschmack als dieses unter "Pasta rustica" als Spezialität aufgemachte und angepriesene Produkt. Füllung schmeckt nach Mehlpampe; von Ricotta als Molkeneiweiss deklariert, immerhin soll dies 9,5 % ausmachen, keine Spur, Trüffel weiterhin 0,7 %, offenbar wurde zuletzt sogar der Zusatz von Trüffelaroma reduziert, weil dies unter lebensmittelklarheit moniert wurde. Alles in allem eine Schande für einen Markenhersteller. Bon Appetit an alle, denen die Geschmackspapillen abhandengekommen sind!
Verbraucher aus Mainz vom 19.02.2017

Das Produkt heißt "Trüffel-Tortelloni", der Name steht vorne groß auf der Verpackung. Außerdem sind dort groß Trüffelpilze abgebildet sowie kleiner Ricotta-Käse. Man geht also davon aus, dass es sich bei "Trüffel-Tortelloni" um Tortelloni mit Trüffelfüllung handelt. In der Zutatenliste erkennt man dann, das lediglich 9,5 % Ricotta und Sommertrüffel 0,7 %  (Tuber aestivum Vitt., Wasser, Salz) enthalten sind. Da sich die 0,7% auf den gesamten Klammerausdruck beziehen dürften, also inklusive Wasser und Salz, dürfte der Trüffelanteil noch deutlich weniger als 0,7 % betragen. Um den minimalen Trüffelgehalt geschmacklich auszugleichen, ist dem Produkt "Trüffelaroma" zugegeben. Dies schließt das Argument aus, man könne nicht mehr echte Trüffel hinzugeben, da sonst der Geschmack zu dominant sei. Steinhaus wirbt mit "Trüffel-Tortelloni", die nur eine minimale Menge Trüffel in der Füllung enthalten, dafür aber (künstliches!?) Trüffel-Aroma.
Verbraucher aus Berlin vom 30.01.2015

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

Die Mengenangabe hervorgehobener Zutaten muss auf das Enderzeugnis bezogen sein.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Auch wenn es sich bei Trüffel um eine sehr aromatische Zutat handelt, ist die zugesetzte Menge nach Auffassung der Verbraucherzentrale gering. Ansonsten wäre es auch kaum notwendig die Pasta mit einem nach Trüffel schmeckenden Trüffel-Aroma zu aromatisieren.

Außerdem ist die Mengenangabe der Trüffel unserer Meinung nach für Verbraucher unklar. So wie die Angabe hier erfolgt ist, ist es naheliegend die 0,7 Prozent auf die Zutaten in der Klammer zu beziehen. Der Anbieter hat grundsätzlich die Wahl, Zutaten zusammengesetzter Lebensmittel einzeln ihrer mengenmäßigen Rangfolge im Zutatenverzeichnis aufzulisten oder sie in Klammern hinter die zusammengesetzte Zutat zu schreiben. Rechtlich muss sich die Menge an Trüffeln auf das Gesamtprodukt beziehen und nicht auf die Menge der Trüffelzubereitung. Laut Anbieter ist das hier auch der Fall. Wieso er die bereits in der Zutatenliste genannten Zutaten Wasser und Salz hier noch einmal in Klammern aufführt, bleibt unklar.

Fazit:

Die geringe Menge an Trüffeln und die Aromatisierung der Pasta sollte auf der Schauseite bereits genannt sein, um falschen Erwartungen vorzubeugen.

Stellungnahme der Steinhaus GmbH, Wuppertal

Kurzfassung:

Der Anteil des Sommertrüffels ist mit 0,7 % korrekt gekennzeichnet. Im Produkt enthaltenes Wasser und Salz wurde nicht in den Trüffelanteil mit einberechnet. Bezogen auf die Füllung ergibt sich ein Trüffelanteil von mehr als 2 %. Dies entspricht den üblichen Mengen, zu denen Trüffel zur Geschmacksgebung eingesetzt werden. Wir prüfen dennoch, ob wir die Kennzeichnung transparenter gestalten können.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de