Das ärgert beim Einkauf:

Pfanni Kartoffel Snack mit Röstzwiebeln und Croutons

Der Kartoffel Snack macht auf Röstzwiebeln und Croutons als Zutaten aufmerksam, aber nicht auf geräucherten Speck.
getaeuscht

Die Aufmachung des Kartoffel-Snacks deutet nicht auf Speck als Zutat hin. Verbraucherinnen und Verbraucher können davon ausgehen, ein fleischfreies Produkt gekauft zu haben. Sie ärgern sich, wenn sie erst durch den Geschmack und anschließend durch die Zutatenliste auf den enthaltenen Speck aufmerksam werden. Damit kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung des Kartoffel-Snacks entsteht, sollte der Hersteller neben Röstzwiebeln und Croutons auch den Speck auf der Schauseite nennen.

Ich habe mir einen Kartoffel Snack gekauft und möchte mich darüber beschweren! Auf der Vorderseite steht Kartoffel Snack mit Röstzwiebeln und Croutons. Beim Essen war der Geschmack komisch und daher schaute ich auf die Zutatenliste. Da ist aufgeführt, dass Speck vom Schwein enthalten ist.
ICH BIN DARÜBER SEHR EMPÖRT !!!
Ich bin Vegetarier und Muslim, das ist für mich ein großes Ärgernis. Sowas muss doch vorne drauf stehen!!!, damit der Verbraucher es auf den ersten Blick sieht. Ich verstehe nicht, warum das nicht vorne gekennzeichnet ist.
Verbraucher aus Hessen vom 24.11.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Die Schauseite ergänzt den Produktnamen „Kartoffel Snack“ durch die Angabe „mit Röstzwiebeln und Croutons“. Die Abbildung des Snacks auf der Schauseite zeigt Kartoffelpürree mit weiteren Zutaten. Diese sind nicht eindeutig als Röstzwiebeln, Croutons und Speck zu identifizieren. Auf der Becherseite steht die Bezeichnung „Kartoffelpürree aus gekochten Kartoffeln mit 10 % Röstzwiebeln und Croutons“. Laut Zutatenliste enthält der Snack 51 Prozent Kartoffeln, 11 Prozent Croutons, 2,5 Prozent geräucherter Speck aus Schweinefleisch sowie weitere Zutaten.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Viele Menschen essen aus unterschiedlichen Gründen kein Fleisch. Ein Kartoffel Snack, der auf der Schauseite auf Röstzwiebeln und Croutons hinweist, gibt keinen Anlass, mit geräuchertem Speck als Zutat zu rechnen. Den Speck zu nennen wäre aber gerade für Menschen, die kein Fleisch essen möchten, hilfreich.

Fazit:

Damit kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung des Kartoffel-Snacks entsteht, sollte der Hersteller neben Röstzwiebeln und Croutons auch den Speck auf der Schauseite nennen.

Stellungnahme der Unilever Deutschland Holding GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Information und Transparenz sind uns sehr wichtig. Beim Pfanni Snack mit Röstzwiebeln und Croutons finden sich alle wichtigen Informationen auf der Verpackung: der Speckgehalt ist in der Zutatenliste deklariert und einige Speckstreifen sind auf der Verpackung abgebildet. Das Produkt ist nicht als vegetarisch oder vegan deklariert.