Das ärgert beim Einkauf:

Premium Käse-Spezialität Trüffel

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Trüffelanteil des Käses ist gering und unklar gekennzeichnet
getaeuscht

Die enthaltene Menge prominent hervorgehobener Zutaten sollte bereits auf der Schauseite stehen sowie in der Bezeichnung oder der Zutatenliste unmissverständlich gekennzeichnet sein. Ist wie hier der Geschmack zusätzlich mit Aroma verstärkt, sollte der Verbraucher auch dies auf den ersten Blick beim Kauf erkennen können.

Die Verpackung suggeriert einen signifikanten Trüffelanteil im Produkt, ein Blick auf die Zutatenliste offenbart aber nur 4,48 mg Sommertrüffel pro 100 g (Anm. der Redaktion: in der vom Verbraucher gekauften Packung). 4,48 mg pro 100 g entsprechen meinem Verständnis nach 0,00448 Prozent Trüffelgehalt.
Verbraucher aus Aalen vom 18.03.2015

Darum geht’s:

Auf der Schauseite taucht die Zutat Trüffel als Sortenbezeichnung und als Abbildung von drei Trüffeln auf. Laut Zutatenliste stecken in 100 g Käse jedoch nur 1,1 % Trüffelzubereitung. Die Zutaten der Trüffelzubereitung sind nachstehend in Klammern mit 0,8 % Sommertrüffel, Wasser, Salz und Aroma angegeben. Unklar bleibt, ob sich die Trüffelmenge auf 1,1 % Zubereitung oder 100 g Käse bezieht.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften oder die Menge des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.
Die Mengenangabe hervorgehobener Zutaten muss auf das Enderzeugnis bezogen sein.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Auch wenn es sich bei Trüffel um eine sehr aromatische Zutat handelt, ist die zugesetzte Menge nach Auffassung der Verbraucherzentrale gering. Ansonsten wäre es auch kaum notwendig die Trüffelzubereitung zusätzlich zu aromatisieren.
Außerdem bleibt die Trüffelmenge im Käse durch die gewählte Deklaration unklar. Durch die Angabe der Zutaten der Trüffelzubereitung in einer nachfolgenden Klammer hat der Verbraucher rein rechnerisch korrekt die angegebene Trüffelmenge auf die Menge der Zubereitung bezogen.  Rechtlich muss sich die Menge an Trüffeln auf das Gesamtprodukt beziehen und nicht auf die Menge der Trüffelzubereitung.

Fazit:

Die geringe Menge an Trüffeln und die Aromatisierung des Käses sollte auf der Schauseite bereits genannt sein, um falschen Erwartungen vorzubeugen. Die Unklarheit bezüglich der Trüffelmenge durch die Angabe als Bestandteil der Trüffelzubereitung wäre durch eine zusätzliche Kennzeichnung der verwendeten Trüffelmenge in der Bezeichnung einfach zu beseitigen.
 

Stellungnahme der Backes & Heimes GmbH, Viersen-Dülken

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die Deklaration des bemängelten Produktes entspricht in allen Bereichen den Vorgaben der VO(EU) 1169/2011 sowie der Käseverordnung. Der Anteil der Sommertrüffel ist in der Trüffelzubereitung prozentual angegeben. Ebenso steht der Gehalt der Trüffelzubereitung im Gesamtprodukt korrekt im Zutatenverzeichnis. Damit ist eine umfassende Information des Verbrauchers über die verwendeten Zutaten gewährleistet. Die Abbildung auf der Vorderseite des Produkts zeigt keine Bestandteile, die nicht auch im Produkt enthalten sind.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de