So haben Hersteller reagiert:

Produktangebot Whey Protein, Beispiel Sorte Himbeere auf foodspring.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Sortenbezeichnung lautet statt „Himbeere“ neu „Himbeergeschmack“
Geändert

Im Shop auf foodspring.de werden unter anderem Proteinkonzentrate zum Kauf angeboten. Das Whey Protein der Sorte Himbeere bewirbt der Betreiber in Wort und Bild mit der Frucht Himbeere. Laut Zutatenliste stecken jedoch keine Himbeerbestandteile in dem Produkt. Der Anbieter sollte nur Zutaten bewerben, die auch in der Rezeptur stecken.

Ich sehe auf der Vorderseite des Protein Pulvers eine dicke fette Himbeere und es ist überhaupt keine Himbeere drin!!! Nur Aroma und Farbstoffe!!!
Verbraucher aus Hamburg vom 18.07.2016

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der im Shop abgebildeten Dose ist eine Himbeere groß und naturgetreu abgebildet. Die darunter stehende Sortenbezeichnung lautet „Himbeere“. In der Zutatenliste tauchen Himbeeren oder Bestandteile daraus wie Himbeersaftpulver nicht auf.
Zusätzlich zur Beschwerde des Verbrauchers ist der Verbraucherzentrale bei den Angeboten im Shop auf foodspring.de aufgefallen, dass der Anbieter mehrere Produktangebote mit gesundheitsbezogenen Angaben bewirbt und Stevioglykoside im Produkt als „natürliches Stevia“ bezeichnet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat diesbezüglich rechtliche Schritte eingeleitet.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften, beispielsweise die Zusammensetzung.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wir können nachvollziehen, dass Verbraucher mit Himbeere im Lebensmittel rechnen, wenn diese auf der Schauseite abgebildet und genannt wird.

Fazit:

Der Anbieter sollte nur Zutaten werblich hervorheben, die auch in relevanter Menge im Getränk stecken.

Stellungnahme der egg.de GmbH, Berlin

Wir haben die Beschwerde des Verbrauchers eingängig geprüft. Allerdings können wir dessen Auffassung nicht teilen, weil die Aufmachung und Abbildung unseres Produktes nicht über dessen Zusammensetzung täuschen. Wenn zur Beschreibung der Geschmacksrichtung von Erzeugnissen bildliche Darstellungen verwendet werden, aber Aromen eingesetzt werden, dann wird dies in Verbindung mit der Abbildung durch eine Angabe wie "... -Geschmack" kenntlich gemacht. Wir weisen unsere Verbraucher mehrfach mit den Angaben "Himbeer-Geschmack" und "Geschmack - Himbeere" darauf hin, dass es sich um ein aromatisiertes Produkt handelt. Ergänzend haben wir die Zutatenliste vollständig aufgeführt.

Ergebnis

Der Anbieter hat das Angebot „Whey Protein Himbeere“ im Shop auf foodspring.de verändert. Anstelle von „Himbeere“ steht nun „Himbeergeschmack“ auf der Schauseite der abgebildeten Dose. Zudem enthält das Zutatenverzeichnis nun Mengenangaben für Molkeneiweißkonzentrat und -isolat.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de