Das ärgert beim Einkauf:

Quark Creme mit Joghurt Vanille

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Statt Quark stehen Frischkäse und Joghurt in der Zutatenliste
getaeuscht

Die Konsistenz von Rahm-, Doppelrahmfrischkäse oder Schichtkäse unterscheidet sich deutlich von der eines Speisequarks. Für Verbraucher können diese Unterschiede die Kaufentscheidung beeinflussen. Deshalb sollte nach Ansicht der Verbraucherzentrale ein Hinweis auf Quark nur dann auf der Schauseite stehen, wenn sich dieser auch in der Zutatenliste wiederfindet. Stattdessen stehen in diesem Fall die Milcherzeugnisse Frischkäse, Joghurt und Sahne in der Zutatenliste. Hinter der Angabe Frischkäse kann sich zwar auch Quark verstecken, wenn Verbraucher dies nicht wissen, können Sie nachvollziehbar irritiert sein.

In der Quarkcreme ist kein Quark drin. Falsche Produktbezeichnung.
Verbraucher aus Hameln vom 21.08.2016

In diesem Becher ist alles nur kein Quark enthalten! Zutaten wie folgt: Frischkäse 34 %, Joghurt mild aus Magermilch 33 %, Zucker, Wasser, Sahne, Glukose-Fruktose-Sirup, modifizierte Stärke, Speisegelatine, Verdickungsmittel, natürliches Bourbon-Vanille-Aroma, gemahlene Vanilleschoten, färbendes Karottenkonzentrat, Farbstoff Riboflavin, das Ganze in einem 450 g Becher. Ich finde, es ist eine echte Unverschämtheit den Verbraucher so hinter das Licht zu führen.
Verbraucherin aus Hann. Münden vom 17.08.2015

Darum geht’s:

Der Name „Quark Creme mit Joghurt“ weist auf Speisequark als wesentliche Zutat hin. In der Bezeichnung und bei den Zutaten steht Frischkäse und nicht Speisequark.

Das ist geregelt:

Nach der Käseverordnung sind Käse aus dickgelegter Käsereimilch hergestellte Erzeugnisse. Die Gruppe Frischkäse wird nach den Standardsorten – Speisequark, Schichtkäse, Rahmfrischkäse und Doppelrahmfrischkäse – unterschieden. Der Unterschied besteht im Gehalt an Fett und Trockenmasse und somit auch in der Konsistenz. Die Kennzeichnung von Käse mit der Bezeichnung der Gruppe (Frischkäse) oder der Standardsorte (Speisequark, Schichtkäse, Rahmfrischkäse und Doppelrahmfrischkäse) ist möglich.
Erzeugnisse aus Käse bestehen zu mindestens 50 % aus Käse. Darüber hinaus können sie weitere Milcherzeugnisse und andere Lebensmittel enthalten. Die Bezeichnung „Käsezubereitung“ kann ersetzt werden durch die Bezeichnung „Frischkäsezubereitung“, wenn als Käse nur Frischkäse verwendet wurde. Ebenso kann die Bezeichnung einer Standardsorte aus der Gruppe der Frischkäse in Verbindung mit dem Wort „-zubereitung“ benutzt werden, wenn als Käse nur diese Standardsorte verwendet worden ist, z. B. Speisequarkzubereitung oder Schichtkäsezubereitung.
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei einem Produkt mit dem Namen „Quark Creme mit Joghurt“ erwarten Verbraucher unserer Meinung nach in der Zutatenliste Speisequark und nicht Frischkäse. Verbraucher verstehen unter dem Begriff Frischkäse im Allgemeinen Rahmfrischkäse oder Doppelrahmfrischkäse. Diese unterscheiden sich in der Konsistenz deutlich von Speisequark. Hier ist der Frischkäse zudem mit Joghurt gemischt, was die Konsistenz nochmals verändert.

Wenn das Produkt die Anforderungen für Speisequark erfüllt, wäre es aus Sicht der Verbraucherzentrale klarer und verständlicher für Verbraucher, diese Zubereitung auch Speisequarkzubereitung zu nennen und in die Zutatenliste Speisequark statt Frischkäse schreiben.

Fazit:

Zur Vermeidung von Missverständnissen aufgrund des Produktnamens „Quark Creme“, sollte der Anbieter die Zutat Speisequark auch als solche in der Zutatenliste benennen.

Stellungnahme der Milchfrisch Vertriebs-GmbH, Leonberg

„Quark-Creme“ ist der Name des Produktes und charakterisiert treffend die cremige, quarkige Konsistenz, die unser Produkt aufgrund der Herstellung erhält. Lebensmittelrechtlich ist „Quark“ nicht definiert und fällt aufgrund der Käseverordnung unter die Gruppenbezeichnung Frischkäse. Demnach erfolgt die Deklaration als Frischkäse, unabhängig davon ob es sich hierbei um eine löffelfähige, quarkige Konsistenz oder etwa um einen Brotaufstrich handelt. Die Verkehrsbezeichnung und die Zutatenliste entsprechen daher allen rechtlichen Vorgaben.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de