Das ärgert beim Einkauf:

Ruf Bio Agar Agar

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Das Geliermittel besteht nur zu 30 Prozent aus der gelierenden Substanz Agar-Agar und zu 70 Prozent aus Maltodextrin.
getaeuscht

Der Produktname „Bio Agar Agar“ mit dem ergänzenden Hinweis „pflanzliches Geliermittel“ legt nahe, dass ausschließlich Agar-Agar in der Packung steckt. Tatsächlich besteht das Geliermittel zu 70 Prozent aus Maltodextrin und nur zu 30 Prozent aus Agar-Agar. Der Hersteller sollte auf den Produktnamen „Agar Agar“ verzichten, wenn das Produkt überwiegend aus Maltodextrin besteht.

Wir haben das Produkt „Agar Agar“ der Firma "Ruf" gekauft und erst später bemerkt, dass nur 30 % Agar Agar drin ist. Eigentlich ist die Hauptzutat Maltodextrin (70%)! Also sollte die Firma Ruf das Produkt „Unser Maltodextrin“ nennen!

Verbraucher aus Dachsberg vom 29.07.2020

 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Der Hersteller bezeichnet das Produkt als „Bio Agar Agar“ und „pflanzliches Geliermittel“. Laut Zutatenliste besteht es aus den Zutaten Maltodextrin und Agar-Agar, wobei Agar-Agar einen Anteil von 30 Prozent ausmacht.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Laut Zusatzstoffverordnung sind „Geliermittel“ Stoffe, die Lebensmitteln durch Gelbildung eine festere Konsistenz verleihen. Zu den Geliermitteln zählen beispielsweise Agar-Agar, Gelatine, Alginate oder Pektin.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname „Agar Agar“ ist auch aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Wie eine Stichprobe der Verbraucherzentrale zeigt, bestehen im Handel erhältliche Geliermittel mit dem Produktnamen „Agar Agar“ üblicherweise ausschließlich aus Agar-Agar.

Der Produktname „Agar Agar“ steht im Widerspruch zur Zusammensetzung, wonach das Geliermittel Agar Agar nur zu einem Drittel enthalten ist. Daher ist er nach unserer Rechtsauffassung täuschend.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf die Bezeichnung „Agar Agar“ verzichten, wenn das Produkt überwiegend aus Maltodextrin besteht.

Stellungnahme der Ruf Lebensmittelwerke KG, Quakenbrück

Kurzfassung:

Unser „RUF Bio Agar Agar“ enthält neben dem Geliermittel Agar Agar auch Maltodextrin. Diese Zusammensetzung ist für den Verbraucher eindeutig aus der Zutatenliste zu entnehmen. Durch diesen Zusatz ist unser Produkt leichter löslich und einfacher in der Anwendung.
Wir nehmen Ihren Hinweis jedoch sehr ernst und arbeiten an einer Lösung, um das Produkt verbraucherfreundlicher und unmissverständlich zu gestalten.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de