Das ärgert beim Einkauf:

Sandokan Marzipan Sanddorn in Zartbitter

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Die Schokolade enthält 0,8 Prozent gezuckerte und aromatisierte Sanddornzubereitung, die mit Curcuma und Paprikaextrakt gefärbt ist
getaeuscht

Die Schokolade „Marzipan Sanddorn in Zartbitter“ zeigt prominent Sanddornbeeren auf der Verpackung. Tatsächlich enthält die Schokolade jedoch weniger als ein Prozent einer gefärbten und aromatisierten Zubereitung aus Sanddornmark. Der Sanddorngehalt selbst bleibt unklar.
Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite auf den minimalen Sanddorngehalt und die Aromatisierung hinweisen.

An der Ostsee kam mir ein Produkt unter, das sicherlich Potenzial hat, einen Mogelpackungspreis zu gewinnen. Die Firma Sandokan vertreibt eine Schokolade, die sich "Marzipan Sanddorn in Zartbitter" nennt und Sanddornbeeren auf dem Etikett zeigt. Laut Inhaltsangabe enthält sie dann 0,8 % Sanddornzubereitung. Davon sind die größten Mengen wiederum zwei Zuckersirupe. Auf 75 g Produkt kommt also nicht einmal ein halbes Gramm Sanddornmark. Ich denke, das hat einen Preis verdient.
Verbraucherin aus Hamburg vom 08.08.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Hersteller bewirbt mit Produktname und Abbildung Sanddornbeeren. Auch die Bezeichnung beschreibt das Produkt als „Edle Zartbitterschokolade gefüllt mit Marzipan und Sanddorn“. Hingegen taucht in der Zutatenliste nur 0,8 Prozent Sanddornzubereitung auf. Sie besteht hauptsächlich aus Glucosesirup und Invertzuckersirup und führt Sandornmark dort erst als dritte von insgesamt zwölf Zutaten auf. Aroma, Curcumawurzelextrakt und Paprikaextrakt sind ebenfalls Bestandteile der Zubereitung.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Zudem regelt die Verordnung unter anderem die Angaben zur Menge von verwendeten Zutaten. Danach ist für die Zutaten, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind, eine Mengenangabe vorgeschrieben.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Steht die Zutat Sanddorn derart prominent im Vordergrund, können Verbraucher unserer Ansicht nach mehr als nur eine aromatisierte und gefärbte Zubereitung aus Sanddornmark erwarten. Selbst die Sanddornzubereitung aus insgesamt zwölf Zutaten ist mit 0,8 Prozent nur minimal enthalten. Für den Sanddorngeschmack wird auch der Zusatz „Aroma“ in der Zubereitung sorgen, dessen Ausgangsstoff nicht Sanddorn sein muss. Außerdem scheint die geringe Menge Sanddornmark nicht auszureichen, um die gewünschte Farbe zu erzielen, dabei helfen zwei pflanzliche Färbemittel. Den tatsächlichen Sanddorngehalt erfahren Verbraucher bei diesem Produkt nicht.

Fazit:

Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite auf den minimalen Sanddorngehalt und die Aromatisierung hinweisen.

Stellungnahme der Christine Berger GmbH & Co. KG, Werder

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale

Die Sanddornschokolade entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Die Sanddornzubereitung hat einen sehr intensiven Geschmack und reicht für die gewünschte Sanddornnote aus. Der abgebildete Sanddorn ist kein rechtlicher Verstoß, da das Sanddornmark aus reinen Sanddornbeeren hergestellt ist. Alle Zutaten werden auf der Verpackung ausführlich dargestellt. Im Zuge der Überarbeitung werden die Anregungen berücksichtigt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de