So haben Hersteller reagiert:

Schoko Art Rosen-Himbeer Pralinen-Schokolade

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Name und Beschreibung machen deutlicher, dass auch Himbeere in der Füllung enthalten ist.
Geändert

Der Produktname und die Abbildung einer Rosenblüte erwecken den Eindruck, dass die geschmacksgebende Zutat ausschließlich oder zumindest dominierend Rose ist. Tatsächlich steckt eine Himbeerfüllung in der Schokolade, die Rosenblüten als letzte Zutat aufführt. Der Anbieter sollte auf Himbeerkonfitüre als wesentliche Zutat bereits auf der Schauseite hinweisen.

 

Die Aufmachung assoziiert eine Schokolade mit Rosengeschmack oder etwas in der Richtung. Geschmackstragender Teil ist jedoch 10 % Himbeerkonfitüre, welche der Creme einen säuerlich-fruchtigen Geschmack verleiht. Von Rosenaroma konnte ich nichts schmecken. Die Schokolade ist handgeschöpft, hochwertig und mit fast 5 Euro die Tafel auch nicht preiswert und gerade hier erwarte ich eine korrekte Aufmachung. Eine Aufmachung mit Himbeeren auf der Verpackung wäre korrekt gewesen.
Verbraucher aus Darmstadt vom 29.10.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Darum geht’s:

Der Produktname, die Abbildung einer leuchtend rosa Rosenblüte auf schwarzem Grund und die ergänzende Beschreibung „Feinste Rosencreme umhüllt von zarter Premium-Bitterschokolade“ weisen auf der Schauseite der Schokoladentafel auf Rose als Zutat hin. Tatsächlich besteht die Füllung aus zehn Prozent Himbeerkonfitüre. Hingegen stehen die Rosenblüten in der Zutatenliste der Füllung ohne Mengenangabe an letzter Stelle .

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschen dürfen, beispielsweise über die Zusammensetzung.

Weiterhin ist in der LMIV festgelegt, dass ein Anbieter die Menge einer Zutat, die er in der Bezeichnung oder durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorhebt, auf der Lebensmittelverpackung kennzeichnen muss. Ausgenommen davon sind unter anderem Zutaten, die nur zur Geschmacksgebung in kleinen Mengen zugesetzt werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aus unserer Sicht ist es nachvollziehbar, dass Verbraucher durch die dreifache Betonung von Rose auf der Schauseite der Verpackung eine Schokolade mit Rose als wesentliche Zutat erwarten. Stattdessen besteht die Füllung aus Himbeerkonfitüre mit einer kleinen Menge Rose zur Geschmacksgebung. Himbeere taucht außer in der Zutatenliste weder in Wort noch Bild auf der Verpackung auf.

Fazit:

Der Hersteller der Schokolade sollte bereits auf der Schauseite auf Himbeerkonfitüre als wesentliche Zutat hinweisen und die Rose weniger prominent bewerben.

 

Stellungnahme „Der feine Vanille-Laden“, Köln

Kurzfassung (Werbeaussagen von der Redaktion entfernt):

Wir können den Kunden natürlich verstehen – der feine Rosengeschmack drängt sich durch die rein natürlichen Zutaten nicht sofort auf, sondern gibt sein feines Aroma nach und nach frei. Diese Schokolade muss man sich erarbeiten. Der Himbeergeschmack ist in diesem Falle schneller präsent.

Ergebnis

Der Entwickler der Schokolade hat den Produktnamen in „Rosen-Himbeer Pralinen-Schokolade“ sowie die ergänzende Beschreibung in „ Feinste Rosen-Himbeercreme umhüllt …“ geändert. Nach wie vor ist alleine die Rose in Großformat abgebildet. Der Hersteller kündigt an, die geänderte Verpackung ab der nächsten Auslieferung zu verwenden.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de