Das ärgert beim Einkauf:

St. Mang Aktion „Jetzt Gratis Testen”

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Die Werbung „100 % Geld zurück" widerspricht der Eingrenzung auf 111 Personen am Tag.
getaeuscht

Das Mang Käsewerk bietet im Handel seine Allgäuer Käsesorten mit der Werbung „Jetzt Gratis testen & Geld zurückerhalten“ an. Die wichtigen Teilnahmebedingungen, dass nur der Kaufpreis einer Käsesorte einmal pro Person erstattet wird und dies nur für 111 Personen am Tag gilt, erfahren Verbraucher erst nach dem Kauf im Internet. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist das jedoch eine erhebliche Einschränkung, die Verbraucher vor dem Kauf kennen müssen.
Der Hersteller sollte die Hinweise auf die einmalige Teilnahme je Produkt und Person sowie die Begrenzung auf 111 Personen pro Tag bereits in direktem Zusammenhang zur Aktionswerbung auf den Produkten angeben.

Die Mang-Käsewerk GmbH & Co. KG wirbt auf der Verpackung ihres Rubius-Weichkäses mit einer „gratis-testen-Aktion“. Auf dem Käse ist "100 % Geld zurück" aufgedruckt. Ich habe heute zwei verschiedene Sorten davon gekauft und nun auf der Marken-Webseite [Anbieter-Link entfernt] erfahren, dass ich erstens nur ein Produkt gratis testen kann (obwohl es verschiedene Sorten sind) und 2. nicht jeder Käufer teilnehmen kann, sondern pro Tag nur 111 Personen. Das ist aus meiner Sicht irreführende Werbung, da der Verbraucher aufgrund des Aufdrucks auf der Verpackung davon ausgeht, dass er für jedes gekaufte Aktionsprodukt sein Geld zurückerhält, wie es bei solchen Aktionen üblich ist.
Verbraucherin aus Bremen vom 22.06.2019

Käse Limburger St. Mang wirbt mit 100 % Geld zurück. Auf der Internetseite: erfährt man dann, dass nur 111 Kunden pro Tag das Geld zurückbekommen.
Verbraucher aus Leverkusen vom 20.06.2019>

Die Aufdrucke auf der Verpackung besagen: "Jetzt GRATIS testen & Geld zurückerhalten“, „mehr: st-mang-gratis-testen.de“, „Teilnahmeschluss: 31.07.2019“ und „100 % GELD ZURÜCK". Die (auf der Verpackung nicht ersichtlichen und nur im Internet veröffentlichten) Teilnahmebedingungen weisen jedoch ein Kontingent von nur 111 erstattungsfähigen Packungen je Tag aus: [Anbieter-Link entfernt]. Es ist denkbar, dass der Verbraucher (insbesondere gegen Ende des Aktionszeitraums) eine (oder gar mehrere) Packung(en) kauft und hierfür eben gerade keine Erstattung erhält, was der Werbung "100 % Geld zurück" deutlich widerspricht.
Verbraucher aus Altusried vom 18.05.2019

 

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Auf den Schauseiten der Verpackungen seiner fünf unterschiedlichen Angebote an Limburger- und Rubius-Käse wirbt der Hersteller mit den Aufdrucken „100 % Geld zurück" und „Jetzt Gratis testen & Geld zurückerhalten“. Der Hinweis „mehr: st-mang-gratis-testen.de Teilnahmeschluss: 31.07.2019“ steht auf der Kante zu einer Verpackungsseite. Die Teilnahmebedingungen auf der Internetseite des Herstellers nennen als einschränkende Bedingungen, dass 111 Personen pro Tag den Betrag erstattet bekommen und die Erstattung auf den Preis eines Produktes pro Person begrenzt ist. Die Verbraucher ärgert, dass sie die Teilnahmebedingungen erst nach dem Kauf erfahren, wenn sie auf die Internetseite schauen. Die Verbraucherzentrale hat an 13 Tagen des Aktionszeitraumes zwischen 8 und 9 Uhr versucht, einen Kassenbon einzulösen, was nicht möglich war.

Das ist geregelt:

Gemäß dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) dürfen Hersteller Verbraucher nicht durch irreführende Handlungen zu einem Kauf veranlassen, den sie anderenfalls nicht getätigt hätten. Irreführend sind zum Beispiel unwahre oder täuschende Angaben, aber auch das Verschweigen wesentlicher Informationen fällt in der Regel darunter.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aufgrund der hervorgehobenen Werbeaussagen „Jetzt GRATIS testen & Geld zurückerhalten“ und „100 % GELD ZURÜCK" ohne weitere Teilnahmebedingungen auf der Verpackung können Verbraucher davon ausgehen, den Kaufpreis vollständig und auf jeden Fall ersetzt zu bekommen. Da das Mang Käsewerk außerdem fünf unterschiedliche Allgäuer Käsesorten mit der Werbung anbietet, ist es für Verbraucher weiterhin naheliegend, dass sie alle fünf Sorten testen und die Erstattung für jedes Produkt in Anspruch nehmen können. Unserer Ansicht nach schaut kaum jemand in der Einkaufssituation auf die Internetseite und liest die Teilnahmebedingungen. Dies ist aufgrund des schlechten Handyempfanges in manchen Supermärkten auch nicht immer möglich. Außerdem können Interessierte den Hinweis auf die Internetseite durch den Aufdruck auf die Kante der Verpackung leicht übersehen. Die Internetseite werden die meisten Kunden erst zum Hochladen des Kassenbons besuchen und somit erst nach dem Kauf des Käses erfahren, dass sie eventuell ihr Geld doch nicht zurückbekommen.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Hinweise auf die einmalige Teilnahme je Produkt und Person sowie die Begrenzung auf 111 Personen pro Tag bereits in direktem Zusammenhang zur Aktionswerbung auf den Produkten angeben.

Stellungnahme

Kurzfassung:

Um möglichst vielen Verbrauchern die Chance auf eine Teilnahme zu ermöglichen, ist die Aktion auf ein Produkt pro Haushalt und auf eine bestimmte Teilnehmerzahl pro Tag begrenzt. Diese Modalitäten sind in den Teilnahmebedingungen auf der Aktionswebseite vermerkt. Dass es in diesem Fall zu Missverständnissen gekommen ist, bedauern wir sehr und passen die Verpackungsgestaltung zukünftig an.

Ergebnis

Der Anbieter kündigt an, die Verpackungsgestaltung bei zukünftigen Aktionen anzupassen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de