Das ärgert beim Einkauf:

Steinhaus Trüffel-Ricotta-Tortelli

Die "Trüffel-Ricotta-Tortelli" enthalten kaum Trüffel und zusätzlich Aroma.
getaeuscht

Der Hersteller benennt Trüffel an erster Stelle im Produktnamen und bildet mehrere Scheiben einer Trüffelknolle auf der Schauseite ab. Verbraucherinnen und Verbraucher können daher Trüffel in wertgebender Menge im Produkt erwarten. Die Zutatenliste zeigt jedoch, dass lediglich 0,6 Prozent Sommertrüffel in der Teigware stecken. Für den Trüffelgeschmack sorgt darüber hinaus zugesetztes Aroma.
Der Hersteller sollte die Gestaltung der Schauseite an die Zusammensetzung des Produkts anpassen.

Ich habe mich über das Produkt "Steinhaus Trüffel-Ricotta-Tortelli" geärgert. Es sind nur 0,6% Sommertrüffel im Produkt! Bei dem Produktnamen und Abbildungen habe ich schon mehr erwartet.
Verbraucher aus Haan vom 26.03.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Lediglich 0,6 Prozent Sommertrüffel stecken in der Teigware. Für den Trüffelgeschmack sorgt darüber hinaus zugesetztes Aroma. Das sollte bereits auf der Schauseite deutlich werden.

Darum geht’s:

Die Schauseite nennt das Produkt „Trüffel-Ricotta-Tortelli“ und bildet Ricotta und Trüffelscheiben ab. Die Rückseite bezeichnet das Produkt als „Frische Teigwaren mit 40 % ricotta- und trüffelhaltiger Füllung, pasteurisiert“. Die Zutatenliste gibt die enthaltenen Trüffel mit „Sommertrüffel 0,6 %“ und dahinter in einer Klammer mit „Tuber aestivum Vitt., Wasser, Salz“ an. Weiterhin führt die Zutatenliste „Aroma (Trüffel)“ auf.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren regelt die LMIV die Angaben zur Menge von verwendeten Zutaten. Danach sind Mengenangaben für Zutaten vorgeschrieben, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt oder durch Worte, Bilder oder graphische Darstellung hervorgehoben sind. Erscheint in der Bezeichnung des Produkts eine zusammengesetzte Zutat wie „Frische Teigwaren mit 40 % ricotta- und trüffelhaltiger Füllung“, so ist der Anteil an Ricotta und Trüffel anzugeben. Eine Mengenangabe ist nicht vorgeschrieben, wenn die Zutat „in kleinen Mengen zur Geschmacksgebung verwendet wird“.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Auf der Schauseite stellt der Hersteller Trüffel besonders heraus. Der Produktname und die Abbildung lassen deutlich mehr als 0,6 Prozent Trüffel in der Teigware erwarten. Weiterhin ist der Zutatenliste zu entnehmen, dass es sich bei der Angabe „Sommertrüffel 0,6 %“ tatsächlich um eine zusammengesetzte Zutat handelt, zum Beispiel Trüffel in Salzlake oder Trüffelzubereitung, denn in Klammern werden als weitere Zutaten Wasser und Salz aufgeführt. Das Produkt enthält demnach noch weniger als 0,6 % Trüffel. Diese Kennzeichnung ist nach unserer Rechtsauffassung nicht korrekt.
Um den Trüffelgeschmack zu erzielen, setzt der Hersteller darüber hinaus Aroma ein.
Aus unserer Sicht widersprechen sich Aufmachung und tatsächliche Zusammensetzung des Produkts.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Gestaltung der Schauseite an die Zusammensetzung des Produkts anpassen.

Stellungnahme der Steinhaus GmbH, Remscheid-Lennep

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die Sommertrüffel werden in dem Produkt lediglich zur Geschmacksgebung verwendet. Damit ist nicht die Menge, sondern die geschmackliche Wirkung der Sommertrüffel maßgebend. Bei den Sommertrüffeln handelt es sich auch nicht um eine Trüffelzubereitung, sondern um ganze Sommertrüffel. Das Trüffelaroma dient lediglich zur abschließenden Geschmacksabrundung der Füllung.