Das ärgert beim Einkauf:

Teekanne fresh Früchtetee Waldbeere Limette

Das Früchteteegetränk wirbt mit der Aussage „ohne Süßungsmittel“, obwohl das Getränk Steviablätter zum Süßen enthält.
getaeuscht

Der „Früchtetee Waldbeere-Limette“ wirbt mit den Hinweis „ohne Süßungsmittel“. Das Getränk enthält jedoch Steviablätter zum Süßen. Tatsächlich zählen lebensmittelrechtlich nur Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe zu den Süßungsmitteln, nicht aber Steviablätter. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen diese lebensmittelrechtliche Definition für Süßungsmittel jedoch nicht kennen.
Der Hersteller sollte daher auf die missverständliche Auslobung „ohne Süßungsmittel“ verzichten, wenn er Steviablätter als Zutat verwendet.

Auf der Vorderseite der Flaschen steht "ohne Süßungsmittel", jedoch ergibt sich aus der Zutatenliste, dass der Tee unter anderem aus aufgebrühten Steviablättern besteht.
Verbraucherin aus Norken vom 13.09.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Bei dem Produkt „fresh Früchtetee Waldbeere Limette“ handelt es sich um ein „aromatisiertes Früchteteegetränk mit Waldbeere-Limette-Geschmack“. Die Schauseite wirbt mit „0% Zucker, 0% Kalorien, 100% natürlich“. Darunter findet sich ein zusätzlicher Hinweis „ohne Süßungsmittel“. Der Zuckergehalt beträgt laut Nährwertangabe null Gramm pro 100 Milliliter Getränk.
Die Zutatenliste führt Früchteteeaufguss, Limettensaft und weitere Zutaten auf. Der Aufguss selbst enthält Hibiskus, Äpfel, Hagebutten, süße Brombeerblätter, Steviablätter, verschiedene Beeren sowie Krauseminze.

Das ist geregelt:

Nach der Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe zählen zu den „Süßungsmitteln“ sowohl Süßstoffe wie Aspartam und Steviolglycoside als auch Zuckeraustauschstoffe. Bei Steviolglycosiden handelt es sich um Extrakte, die aus den Blättern der Steviapflanze (Stevia rebaudiana Bertoni) hergestellt werden.
Zuckerarten oder süßende Zutaten wie Ahornsirup oder Steviablätter sind lebensmittelrechtlich keine Süßungsmittel.
Steviablätter werden den neuartigen Lebensmittel zugerechnet, die nach der Novel-Food-Verordnung zulassungspflichtig sind. Derzeit sind Steviablätter ausschließlich in Tee-, Kräuter- und Fruchtaufgüssen erlaubt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Hersteller verwendet Steviablätter als süßende Zutat nicht aber Steviolgylcoside, die zu den Süßungsmitteln zählen.
Verbraucheranfragen und eine Umfrage bei Lebensmittelklarheit deuten jedoch darauf hin, dass der lebensmittelrechtliche Begriff „Süßungsmittel“ missverständlich ist. Viele verstehen darunter alle zum Süßen eingesetzten Stoffe in einem Lebensmittel, nicht nur Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe. Hersteller sollten gesüßte Lebensmittel daher nicht mit dem Hinweis „ohne Süßungsmittel“ bewerben.

Weiterhin ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass der Hersteller das Getränk als „aromatisiertes Früchteteegetränk mit Waldbeere-Limette-Geschmack“ bezeichnet, obwohl es nicht nur aus Früchten besteht. Die Zutatenliste führt auch Hibiskus, süße Brombeerblätter, Steviablätter und Krauseminze auf. Dabei handelt es um Blüten und Blätter der jeweiligen Pflanzen, nicht um Früchte.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf die missverständliche Werbung „ohne Süßungsmittel“ verzichten, wenn das Produkt Steviablätter enthält.

Stellungnahme der Teekanne GmbH & Co. KG, Düsseldorf

Kurzfassung:

Die Angabe „Ohne Süßungsmittel“ entspricht den Tatsachen, da die enthaltenen Steviablätter, anders als Steviolglycoside, kein Süßungsmittel sind, sondern eine natürliche Zutat. Die Bezeichnung „Früchteteegetränk beschreibt das Getränk sensorisch zutreffend. Es sind klassische Früchteteezutaten enthalten, die das Getränk prägen.