Das ärgert beim Einkauf:

Teekanne Träum schön

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Wenig Lavendel dafür Melisse und Kamille als Hauptzutaten in der entspannenden Kräuterteemischung
getaeuscht

Die Kräuterteemischung „Träum schön“ von TEEKANNE wirbt sowohl auf dem Umkarton als auch auf den einzelnen Teebeuteln mit Lavendelblüten. Auf der Zutatenliste der Verpackung findet sich Lavendel neben anderen Zutaten an letzter Stelle. Auf der Unterseite des Kartons in unmittelbarer Nähe der Nährwertangaben und in der Zutatenliste auf den Teebeuteln wird ein Gehalt von 2% Lavendel angegeben. Der Anbieter sollte die Aufmachung der Verpackung ändern und nicht Lavendel herausstellen, wenn diese Zutat nur in geringer Menge enthalten ist.

Auf der Verpackung und dem kuvertierten Teebeutel sind nur Lavendelblüten abgebildet. Der Tee schmeckt fast gar nicht nach Lavendel. Zutatenliste:

Melisse (36 %), Kamille 32 %), Lindenblüten (10 %), Pfefferminze, Salbei, Zitronenverbene, Lavendel. Ich fühle mich getäuscht.

Verbraucherin aus Barth vom 13.07.2015

Darum geht’s:

TEEKANNE bietet die Kräuterteemischung „Träum schön“ in einer zartvioletten Verpackung an, auf der sowohl auf dem Umkarton als auch auf den Einzelverpackungen ausschließlich Lavendelblüten abgebildet sind. In der Zutatenliste auf dem Karton stehen Melisse (36 %), Kamille (32 %), Lindenblüten (10 %), Pfefferminze, Salbei, Zitronenverbene, Lavendel. Die Zutatenliste auf den einzelnen Teebeuteln nennt zusätzlich die Menge der Lavendelblüten (2 %). Den Gehalt an Lavendel erfahren Verbraucher auf dem Karton nur, wenn sie sich die Unterseite der Kartonverpackung anschauen, die auch die Nährwerttabelle enthält.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

Gemäß Artikel 22 LMIV ist der prozentuale Mengenanteil einer Zutat entweder in der Zutatenliste oder aber bei oder in unmittelbarer Nähe der Bezeichnung anzugeben.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aufmachung der Kräuterteemischung „Träum schön“ weist eindeutig auf Lavendel hin, so dass Verbraucher einen entsprechenden Anteil erwarten können. Im Wesentlichen besteht die Kräuterteemischung aus Melisse und Kamille, Lavendel ist nur mit einem Anteil von 2 % enthalten. Die Diskrepanz zwischen der Lavendel-Aufmachung der Verpackung und dem tatsächlichen Gehalt an Lavendel ist unseres Erachtens zu hoch. Außerdem sollte die Mengenkennzeichnung direkt im Zutatenverzeichnung der Verpackung zu finden sein.

Fazit:

TEEKANNE sollte die Aufmachung ändern, so dass die Hauptzutaten Melisse und Kamille abgebildet sind. Zusätzlich sollte sie den mengenmäßigen Anteil von 2 % für Lavendel im Zutatenverzeichnis auf der Verpackung kennzeichnen.

Stellungnahme der Teekanne GmbH & Co. KG, Düsseldorf

Kurzfassung:

Eine Täuschung liegt nicht vor. Das Produkt hat eine typische Lavendelnote, die durch hohen ätherischen Ölgehalt in Lavendel bereits durch geringe Dosierung erreicht wird. Der Verbraucher wird über die Zusammensetzung durch Verkehrsbezeichnung, Zutatenverzeichnis und Mengenangabe unterhalb der Nährwerttabelle umfassend informiert.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de