Das ärgert beim Einkauf:

Thüringer Land, Beispiel Sorte Frische Landmilch

Hinweis auf länger haltbare ESL-Milch steht erst im Kleingedruckten anstatt auf der Schauseite.
getaeuscht

Unter dem Namen „Thüringer Land“ bietet die Molkerei ihre länger haltbare hocherhitzte Milch als „Frische Landmilch“ in einer Glasflasche an, ohne in direktem Zusammenhang mit der Bezeichnung auf die längere Haltbarkeit hinzuweisen. Da „frische Milch“ mit unterschiedlichen Verfahren pasteurisiert werden kann, kennzeichnen die Anbieter die länger haltbare Variante auf der Schauseite meist mit dem Hinweis „länger haltbar“. Dieser Hinweis steht bei dieser Milch erst im Kleingedruckten auf der Seite. Dazu kommt, dass Verbraucher bei Milch in Glasflaschen vermutlich eher von einer konventionellen frischen Milch ausgehen und auch das „Frischesiegel“ als Hinweis auf besondere Frische verstehen können.
Die Molkerei sollte den Hinweis „länger haltbar“ bereits auf der Schauseite bei der Kennzeichnung „Frische Landmilch“ ergänzen.

Unter der Produktbezeichnung und mit demselben Etikett wurde in der Vergangenheit echte Frischmilch verkauft. Jetzt ist sie "länger haltbar", was aber nur in sehr kleiner Schrift auf der Rückseite steht. Die Gestaltung des Etiketts wurde nicht verändert und auf der Vorderseite steht immer noch: "Thüringer Land Fettarme Milch 1,5 % Fett". Ich hätte die stark wärmebehandelte Milch nie gekauft, wenn sie klar gekennzeichnet gewesen wäre. In unserer Familie spucken alle, wenn man ihnen H-Milch oder sogenannte "länger haltbare Frischmilch" vorsetzt.
Verbraucherin aus Hoppegarten vom 02.12.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Außer dem Produktnamen „Frische Landmilch“ und dem Firmenlogo gibt es keine weiteren Informationen auf der Schauseite der Flasche. Seitlich auf dem Etikett steht die Bezeichnung „Frische Vollmilch, pasteurisiert, homogenisiert, länger haltbar, mindestens 3,8 % Fett“. An einer anderen Stelle des Etiketts informiert der Hersteller über die „Hocherhitzung“.

Das ist geregelt:

Die Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung schreibt für die Kennzeichnung der Wärmebehandlung die Angabe „pasteurisiert“ oder „ultrahocherhitzt“ vor. Die Angabe des Erhitzungsverfahrens muss in engem räumlichem Zusammenhang zur Bezeichnung des Produktes, beispielsweise „Vollmilch pasteurisiert mind. 3,5 % Fett“ stehen.
Zur Pasteurisierung sind nach der Hygiene-Verordnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs verschiedene Verfahren unterschiedlicher Temperatur- und Zeit-Kombinationen erlaubt. Je nach Verfahren ist die pasteurisierte Frischmilch drei bis fünf Tage oder bis zu vier Wochen haltbar. Die Kennzeichnung des verwendeten Pasteurisierungsverfahrens ist rechtlich nicht vorgeschrieben.
Damit Verbraucher die Arten von pasteurisierter Frischmilch besser voneinander unterscheiden können, haben sich Politik, Anbieter und der Handel 2009 auf eine einheitliche, freiwillige Kennzeichnung geeinigt. Klassische frische Milch, die gekühlt wenige Tage haltbar ist, trägt den ergänzenden Hinweis „traditionell hergestellt“, die länger haltbare Frischmilch den Hinweis „länger haltbar“. Der Hinweis soll deutlich sichtbar in Verbindung mit der Bezeichnung der Milch erfolgen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Einige Verbraucher sehen durchaus einen Qualitätsunterschied zwischen einer traditionell pasteurisierten und einer hocherhitzten, länger haltbaren frischen Milch. Beispielweise kann die länger haltbare frische Milch einen leichten Kochgeschmack aufweisen. Andererseits kann auch eine längere Haltbarkeit ein wichtiges Kaufkriterium sein. Die Käufer sollten unserer Ansicht nach auf den ersten Blick erkennen können, ob sie eine herkömmlich pasteurisierte oder eine länger haltbare Milch kaufen. Inmitten von weiteren Informationen können die Käufer den Hinweis unseres Erachtens leicht übersehen. Hier kommt hinzu, dass die Milch in einer Glasflasche abgefüllt ist, was für ESL-Milch untypisch ist, und zusätzlich eine „Frischesiegel“ trägt. Verbraucher werden bei der Schauseite von einer konventionellen frischen Milch ausgehen.

Fazit:

Die Molkerei sollte den Hinweis „länger haltbar“ bereits auf der Schauseite bei der Kennzeichnung „Frische Bio Landmilch“ ergänzen.

Stellungnahme der Bayerische Milchindustrie eG, Würzburg

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die beanstandete Angabe des Erhitzungsverfahrens durch „länger haltbar“ wird entsprechend der Selbstverpflichtungserklärung von 2009 gekennzeichnet. Die Selbstverpflichtung sieht vor die Angabe „länger haltbar“ deutlich sichtbar in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung aufzubringen. Die Angabe „länger haltbar“ ist deutlich sichtbar in enger Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung vorgenommen worden.