Das ärgert beim Einkauf:

Unilever Botterram 2019

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Die Produktgestaltung deutet auf Butter hin, tatsächlich enthält das Streichfett wesentlich mehr Fett aus Palm und Raps als aus Milch.
getaeuscht

Der Name „Botterram“ und die Aufmachung des Streichfetts legen nahe, es handele sich um eine Butter aus Butterrahm. Selbst wenn Verbraucher den Hinweis „Mit Rapsöl, Butter & Buttermilch“ lesen, rechnen sie nicht mit einem Streichfett, das lediglich 10 Prozent Butter enthält. Der Anbieter sollte Name, Kennzeichnung und Verpackungsgestaltung des Streichfettes der tatsächlichen Zusammensetzung anpassen.

Das Produkt erinnert in seiner Aufmachung an Butter mit Rapsölzusatz (Rapsöl, Butter und Buttermilch werden als Hauptbestandteile auf der Vorderseite beworben). Erst der Blick in die Zutatenliste offenbart, dass der Löwenanteil aus billigem Palmfett besteht und lediglich 12 % wertvolleres Rapsöl bzw. 10 % Butter enthalten sind. Es ist nicht ersichtlich, ob der Palmfettanteil sogar bei 50 % oder darunter liegt.
Außerdem wird mit 28 % Buttermilch gestreckt.
Auf der Rückseite wird damit geworben, dass das Produkt einen günstigeren ökologischen Fußabdruck als Butter habe. Angesichts der angenommenen 50% Palmfett schwer zu glauben!
Verbraucher aus Hannover vom 23.05.2019

[…] Folgende Punkte sind aus meiner Sicht nicht eindeutig und deshalb habe ich mich getäuscht gefühlt: In Deutschland wird diese Form nur für Butter im Lebensmittelhandel verwendet. Der Name könnte dies unterstreichen. Es handelt sich aber nicht um eine Butter, sondern vielmehr um ein Mischstreichfett, welches u.a. auch Butter enthält. Auch wenn der Zusatz "Rezept mit Rapsöl, Butter und Buttermilch" bei einem intensiven Überlegen einem zu denken geben muss. Der deutlich größere Hinweis "Frischer Buttergeschmack" legt nahe, dass es sich um ein Butter-dominiertes Produkt handeln muss. Nur sind bei dieser Rezeptur nur 10 % enthalten. Dieser geringe Anteil kann nicht zu einem so intensiven Geschmackserlebnis führen. Um dies dennoch zu erreichen, wurden nicht weiter beschriebene "Aromen" sowie "Milchsäure" verwendet. Ob diese natürlich oder naturidentisch sind, wird nicht ausgewiesen. […]
Verbraucher aus Landsberg am Lech vom 28.02.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Schauseite zeigt im Vordergrund eine Kuh und Rapspflanzen. Unterhalb des Produktnamens „Botterram“ stehen in kleinerer Schrift die Hinweise „Frischer Buttergeschmack“ und „Rezept mit Rapsöl, Butter und Buttermilch“. Das Produkt ist in einem für Butter typischen Folienziegel von 250 Gramm verpackt.
Die Bezeichnung auf der Unterseite der Verpackung lautet: „Mischstreichfett 70 %, mit 62 % pflanzlichen Ölen und Fetten und 8 % Milchfett“. Zudem ist dort die Zutatenliste abgedruckt. Sie listet „pflanzliche Fette und Öle (Palm, 12 % Raps), 28 % Buttermilch, 10 %Butter“ sowie weitere Zutaten auf.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Die EU-Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation unterscheidet bei Streichfetten die Kategorien Milchfette, Fette und Mischfette. Danach besteht ein als „Mischstreichfett 70 %“ gekennzeichnetes Produkt aus einem Gemisch pflanzlicher und/oder tierischer Fette mit einem Fettgehalt von 70 Prozent. Der Gehalt an Milchfett muss zwischen 10 und 80 Prozent des Fettgehalts im Endprodukt betragen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Name „Botterram“, die für Butter typische Verpackungsart und Form sowie die Abbildung der Kuh lassen aus unserer Sicht Butter erwarten. Dass Verbraucher das Produkt ohne die weitere Kennzeichnung zu lesen als Butter kaufen oder zumindest ein überwiegend aus Butter bestehendes Streichfett erwarten, können wir gut nachvollziehen. Der Hinweis „Rezept mit Rapsöl, Butter & Buttermilch“ sagt nichts über die Mengenverhältnisse von Raps und Butter im Produkt aus. Stecken gerade mal zehn Prozent Butter im Produkt, bewegt sich der Anbieter an der unteren Grenze für ein Mischstreichfett, denn mindestens zehn Prozent Milchfett sind in dieser Produktkategorie rechtlich gefordert. Hinzu kommt, dass die „Botterram“ in erster Linie aus Palmfett besteht, das auf der Schauseite nicht erwähnt wird.

Fazit:

Der Anbieter sollte Name, Kennzeichnung und Verpackungsgestaltung des Streichfettes der tatsächlichen Zusammensetzung anpassen.

Stellungnahme der Upfield Deutschland GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Wir sind darauf bedacht, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten und wollen unsere Verbraucher nicht täuschen. Der Fantasiebegriff „Botterram“ wird seit seiner ersten Einführung 1874 nicht mit klassischer Butter verbunden. Zudem setzt „Mit […] Butter“ denklogisch voraus, dass das Produkt keine reine Butter ist. Dies unterstreicht auch die großflächige Abbildung von Raps auf der Verpackung.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de