So haben Hersteller reagiert:

Werbung für „Chimpanzee Energy Bar“ im Handel

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Hersteller wirbt nicht mehr mit „ohne Zuckerzusatz“ für mit Zucker gesüßte Müsliriegel im Handel
Geändert

Chimpanzee wirbt auf einem großen Aussteller, dass ihre Produkte ohne Zuckerzusatz sind. Schaut man aber direkt auf die Riegel die im Aussteller liegen, steht auf nahezu jeder Verpackung: Zucker, Glukosesirup, Rohrzucker. [Anm. der Redaktion: Die Beispiel Sorte Aprikose enthält Reissirup, Fruktose-Glukose-Sirup, Glukosesirup und Rohrzucker.]
Verbraucher aus Weinheim vom 07.02.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Zusammenfassung:

Der Anbieter wirbt auf einem Aufsteller mit einer Reihe von Werbeaussagen, die den einzelnen Produkten nicht direkt zugeordnet sind und die auch nicht alle auf die angebotenen Produkte zutreffen. Verbraucher müssen im Einzelfall prüfen, welche Claims zum gewünschten Produkt passen, können die Claims aber fälschlicherweise als gültig für alle Produkte missverstehen.

Wer mit dem Hinweis „Ohne Zuckerzusatz“ wirbt, darf auch keine anderen Lebensmittel zum Süßen zusetzen, die vorwiegend aus Einfach- oder Zweifachzucker bestehen, wie Reissirup. Der Hersteller sollte deshalb die Werbung „Ohne Zuckerzusatz“ auf dem Aufsteller im Handel entfernen, wenn dieser nicht für alle Produkte gilt.

Darum geht’s:

Der Hersteller bietet im Handel sein Produktsortiment in einem von ihm entworfenen Aufsteller an. Darauf wirbt er für die verschiedenen Riegel mit einer Reihe unterschiedlicher Werbeaussagen, unter anderem mit „ohne Zuckerzusatz“ und „glutenfrei“.

Die Zutatenliste für „Chimpanzee Energy Bar Aprikose“ führt jedoch Reissirup, Fruktose-Glukose-Sirup, Glukosesirup und Rohrzucker an. Reissirup besteht überwiegend aus Zucker.

Das ist geregelt:

Die Europäische Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, die sogenannte Health Claims-Verordnung, schreibt vor, dass Hersteller nur dann mit dem Nährwert eines Lebensmittels werben dürfen, wenn sie für ihre Produkte exakte Vorgaben einhalten. Dabei handelt es sich unter anderem um Angaben zum Energie- und Zuckergehalt sowie zu Vitaminen und Mineralstoffen. Nach der Verordnung ist die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ nur zulässig, wenn das Produkt keine zugesetzten Mono- oder Disaccharide oder irgendein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel enthält.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbrauchern fällt im Handel die Werbung für Energieriegel „ohne Zuckerzusatz“ ins Auge. Es ist naheliegend, die Angabe auf alle unter dem Aufsteller angebotenen Lebensmittel zu beziehen und davon auszugehen, dass sie allesamt ohne Zusatz von Zucker hergestellt wurden. Da das bei diesem Produkt nicht der Fall ist, kann dies zu Fehlkäufen führen.
Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass der Anbieter auf dem Aufsteller mit „glutenfrei“ wirbt, obwohl beispielsweise der Riegel „Aprikose“ glutenhaltige Zutaten wie Haferflocken und Gerstenmalz enthält.

Fazit:

Die Werbung „Ohne Zuckerzusatz“ auf einem Aufsteller im Handel sollte für alle angebotenen Riegel passen.

Stellungnahme der Monkey Brothers s.r.o., Svitavy, Czech Republic

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Das Design des Aufstellers hat sich als nicht perfekt erwiesen, da mit diesem versucht wurde, eine Mischung aus mehreren Qualitätsmerkmalen zu kommunizieren. Daher wird an einem neuen Design für den Aufsteller gearbeitet, wodurch das alte Design ersetzt wird.

Alle unsere Produkte sind deutlich als glutenfrei gekennzeichnet, wenn das Produkt glutenfrei ist. Bzw. als Vegan, wenn es vegan ist etc.

Ergebnis

Der Hersteller hat nicht zutreffende Werbeaussagen wie „ohne Zuckerzusatz“ und „glutenfrei“ auf dem Aufsteller entfernt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de