So haben Hersteller reagiert:

Werbung für Dr. Albrechts-Liköre auf www.ratsapo-harz.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Änderung: Liköre nicht mehr als „wohltuend“, mit „magenfreundlichen Zutaten“ und als „Lebenselixier“ beworben
Geändert

Die Liköre mit mehr als 30 Volumenprozent Alkohol aus der Rats-Apotheke in Clausthal-Zellerfeld sollen wohltuend wirken, magenfreundliche Zutaten enthalten und werden als Lebenselixier oder Vital… bezeichnet.
Für die verschiedenen Versprechen nennt der Anbieter weder wissenschaftliche Untersuchungen als Belege noch werden andere nachvollziehbare Argumente geliefert. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale stehen die Angaben im Widerspruch zur Health Claim Verordnung und müssen von der Seite entfernt werden.

Eine Spirituose mit 32 % Alkohol, bei der die Angaben auf dem Etikett und bei der Internet Werbung alles daran setzen, dieses Produkt als quasi Medizin darzustellen, ist ein suchtgefährdendes Genussmittel, bei dem das Lebensmittelrecht eine Bewerbung als Gesundheitsmittel verbietet. Konkret wird groß mit Folgendem geworben: wirksam, unbedenklich, magenfreundlich, vital und wohltuende Wirkung. Übermäßiger Alkoholkonsum schadet der Gesundheit jedes Menschen – da hat der Herr Dr. Apotheker im Studium sicherlich die Vorlesung versäumt.
Herr H. aus Laer vom 11.01.2014

Darum geht’s:

Auf der Webseite ratsapo-harz.de werden zwei Liköre, das Aqua Vitae Clausthaler Lebenselixier und der Dr. Albrechts Vital-Likör, zum Kauf angeboten. Angepriesen werden die beiden Liköre durch ihre Namen „Vital…“ und „…Lebenselixier“ und Versprechen für die Gesundheit:
• „Wohltuende Wirkung“
• „Magenfreundliche Zutaten wie Ingwerwurzel, Zimtrinde und Pomeranzenschale …“

Das ist geregelt:

Die Health Claim-Verordnung (HCV) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach ist eine gesundheitsbezogene Angabe „jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht. Gesundheitsbezogene Angaben sind auch Verweise auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile des Lebensmittels im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden.“
Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent dürfen keine gesundheitsbezogenen Aussagen tragen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unseres Erachtens werden die Vorgaben der Health Claim-Verordnung durch die Namen der Liköre und die gesundheitsbezogenen Angaben missachtet.

Fazit:

Die gesundheitsbezogenen Angaben für die auf ratsapo-harz.de angebotenen Liköre sollte der Betreiber der Seite aus dem Internet entfernen. Die Namen „Aqua Vitae Clausthaler Lebenselixier“ und „Dr. Albrechts-Vital-Likör“ sollten in „neutrale“ Bezeichnungen geändert werden, die keine Wirkung auf die Gesundheit versprechen.

Stellungnahme der RATS-APOTHEKE, Clausthal-Zellerfeld

Die "wohltuende" Wirkung des Likörs "Dr. Albrechts Vital-Likör" entfaltet sich durch die in den alkoholischen Auszügen (Tinkturen des Deutschen Arzneibuchs) enthaltenen Bitterstoffe. Diese regen den Gallenfluss an und unterstützen damit die Verdauungsvorgänge im Körper.

Der Anbieter hat am 14.03.2014 angekündigt, erneut Stellung zu nehmen.

Ergebnis

Auf ratsapo-harz.de sind die gesundheitsbezogenen Versprechen für beide Liköre entfernt und der Likör Aqua Vitae Clausthaler Lebenselixier wurde umbenannt in „Aqua Vitae Clausthaler-Likör“. Die lateinische Bezeichnung Aqua Vitae heißt übersetzt „Lebenswasser“, was unserer Ansicht nach immer noch einen positiven Gesundheitsbezug darstellt, der nicht erfolgen sollte.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de